Wozu sind Arbeitgeber verpflichtet?
... Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. In Deutschland arbeiten Menschen aus über 200 verschiedenen Nationen. In vielen Unternehmen sind Mitarbeiter mit unterschiedlichen Sprachkenntnissen tätig. Dies stellt Arbeitgeber vor Herausforderungen im Arbeitsschutz.
Arbeitgeberpflichten im Arbeitsschutz
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem:
● die Bereitstellung einer sicheren
und gesundheitsgerechten Arbeitsstätte;
● die Bereitstellung von geeigneten Arbeitsmitteln
und Arbeitsstoffen;
● die Unterweisung der Beschäftigten in den
arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften;
● die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen.
Mehrsprachige Unterweisungen
Die Unterweisung der Beschäftigten in den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften ist eine wichtige Pflicht des Arbeitgebers. Die Unterweisung muss so erfolgen, dass die Beschäftigten sie verstehen können. Das bedeutet, dass die Unterweisungen in der Sprache der Beschäftigten durchgeführt werden müssen, wenn diese nicht Deutsch sprechen.
Möglichkeiten der Umsetzung
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um mehrsprachige Unterweisungen durchzuführen. Eine Möglichkeit ist, die Unterweisung von einem Muttersprachler durchführen zu lassen. Eine andere Möglichkeit ist, die Unterweisung in die jeweilige Sprache zu übersetzen. Auch die Verwendung von Piktogrammen oder Bildern kann hilfreich sein.
Beispiele für mehrsprachige Unterweisungen
Es gibt verschiedene Anbieter von mehrsprachigen Unterweisungen. Diese Anbieter bieten Unterweisungen in einer Vielzahl von Sprachen an. Die Unterweisungen können auf CD-ROM, DVD oder als Online-Kurs erworben werden.
Die Umsetzung des mehrsprachigen Arbeitsschutzes ist eine Herausforderung für Arbeitgeber. Es ist jedoch wichtig, diese Herausforderung anzunehmen, um die Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten zu gewährleisten.
Tipps für Arbeitgeber
Folgende Tipps können Arbeitgebern dabei helfen, den mehrsprachigen Arbeitsschutz umzusetzen:
● Klären Sie zunächst, welche Sprachen
in Ihrem Unternehmen gesprochen werden.
● Erstellen Sie einen Plan, wie Sie die Unter-
weisungen in den verschiedenen Sprachen
durchführen möchten.
● Beziehen Sie die Beschäftigten in die
Planung mit ein.
● Informieren Sie die Beschäftigten über
die geplanten Unterweisungen.
Mit etwas Planung und Aufwand können Sie den mehrsprachigen Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen sicherstellen.
Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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