Was Arbeitgeber beachten sollten
... Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Die Weihnachtszeit ist eine beliebte Zeit für Reisen und Besuche bei Freunden und Familie. Das führt zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen auf den Straßen. Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass sie besondere Maßnahmen ergreifen müssen, um die Sicherheit ihrer Beschäftigten zu gewährleisten.
Folgende Punkte sollten Arbeitgeber beachten:
● Information und Sensibilisierung
Beschäftigte sollten über die Gefahren des Straßenverkehrs
in der Weihnachtszeit informiert und sensibilisiert werden.
Dazu gehört zum Beispiel die Information über die erhöhte
Unfallgefahr, die Notwendigkeit von ausreichendem Schlaf
und die Gefahren von Alkohol und Drogen im Straßenverkehr.
● Arbeitszeitregelungen
Arbeitgeber sollten flexible Arbeitszeitregelungen
anbieten, damit Beschäftigte die Fahrtzeiten reduzieren
können. Dazu kann zum Beispiel gehören, dass
Beschäftigte früher oder später beginnen oder die Arbeit
an einem anderen Tag beenden können.
● Fahrgemeinschaften
Arbeitgeber können Fahrgemeinschaften fördern,
um die Anzahl der Fahrzeuge auf den Straßen zu
reduzieren. Dazu können zum Beispiel Zuschüsse
für Fahrgemeinschaften gewährt werden.
● Öffentlicher Nahverkehr
Arbeitgeber sollten ihren Beschäftigten den
öffentlichen Nahverkehr anbieten oder bezuschussen.
● Weihnachtsfeiern
Bei Weihnachtsfeiern sollten Arbeitgeber auf alkoholfreie
Getränke und alkoholfreie Taxis oder Fahrdienste achten.
Tipps für Arbeitnehmer:
● Planen Sie Ihre Fahrten rechtzeitig
und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.
● Achten Sie auf ausreichenden Schlaf
und verzichten Sie auf Alkohol und Drogen
im Straßenverkehr.
● Machen Sie regelmäßig Pausen,
um sich zu erholen.
● Fahren Sie defensiv und passen Sie Ihre
Geschwindigkeit an die Verkehrsbedingungen an.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können gemeinsam dazu beitragen, die Verkehrssicherheit in der Weihnachtszeit zu erhöhen.
Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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