Erste-Hilfe-Ausstattung – Erste-Hilfe-Schulung
... Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. In jedem Betrieb ist es gesetzlich vorgeschrieben, eine ausreichende Erste-Hilfe-Ausstattung vorzuhalten. Die Art und Menge der benötigten Materialien richtet sich nach der Art des Betriebs, der Anzahl der Beschäftigten und den möglichen Gefahrenquellen.
In Deutschland werden für die betriebliche Erstversorgung zwei Arten von Verbandskästen verwendet:
● Kleiner Verbandskasten nach DIN 13157;
● Großer Verbandskasten nach DIN 13169.
Der kleine Verbandskasten ist für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten geeignet. Er enthält die folgenden Materialien:
● Verbandmull;
● Kompressen;
● Dreieckstuch;
● Heftpflaster;
● Verbandpäckchen;
● Rettungsdecke;
● Schere;
● Kältekompresse;
● Augenspüllösung;
● Mund-zu-Mund-Beatmungsbeutel.
Der große Verbandskasten ist für Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten geeignet. Er enthält die folgenden Materialien:
● Alle Materialien des kleinen Verbandskastens;
● Rettungsschere;
● Defibrillator;
● Inhalationsgerät;
● Verbandsmaterial für Verbrennungen;
● Verbandsmaterial für Augenverletzungen;
● Verbandsmaterial für Knochenbrüche;
Die Erste-Hilfe-Ausstattung sollte an gut sichtbaren und leicht zugänglichen Stellen im Betrieb angebracht werden. Die Verbandskästen sollten regelmäßig auf Vollständigkeit und Haltbarkeit überprüft werden.
Aufbewahrung
Die Verbandskästen sollten an gut sichtbaren und leicht zugänglichen Stellen im Betrieb angebracht werden. Sie sollten in maximal 100 Metern Radius um einen ständigen Arbeitsplatz zu finden sein. Die Distanz sollte dabei auch nie mehr als ein Stockwerk überschreiten.
Regelmäßige Prüfung
Die Verbandskästen sollten regelmäßig auf Vollständigkeit und Haltbarkeit überprüft werden. Die empfohlene Frist für die Prüfung ist alle zwölf Monate.
Erste-Hilfe-Schulung
Alle Beschäftigten in einem Betrieb sollten in Erster Hilfe ausgebildet sein. Die Ausbildung erfolgt in einem neunstündigen Lehrgang, der von einer von der Berufsgenossenschaft anerkannten Stelle durchgeführt wird.
In der Ausbildung werden die Teilnehmer in die folgenden Themenbereiche eingeführt:
● Verhalten in Notfällen;
● Absetzen des Notrufs;
● Sichern der Unfallstelle;
● Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Verletzungen und Erkrankungen.
Die Ausbildung zum Ersthelfer muss spätestens alle zwei Jahre durch ein Fortbildungsseminar aufgefrischt werden.
Eine ausreichende Erste-Hilfe-Ausstattung und eine regelmäßige Erste-Hilfe-Schulung der Beschäftigten sind wichtige Maßnahmen zur Sicherheit im Betrieb. Sie können dazu beitragen, die Folgen von Unfällen zu minimieren und Leben zu retten.
Ergänzungen:
● Gesetzliche Vorschriften:
Die Vorgaben zur Ersten Hilfe im Betrieb sind
in der DGUV Vorschrift 1 geregelt.
● Ausbildungsangebote:
Die Ausbildung zum Ersthelfer wird von verschiedenen
Organisationen angeboten, z. B. vom Deutschen Roten Kreuz,
dem Arbeiter-Samariter-Bund oder der Johanniter-Unfall-Hilfe.
Weiterführende Informationen:
Weitere Informationen zur Ersten Hilfe im Betrieb finden Sie auf den Internetseiten der Berufsgenossenschaften.
Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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