Arbeitsplatzgrenzwerte dienen Schutz der Beschäftigten
... Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) sind Grenzwerte für die Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz. Sie geben an, bis zu welcher Konzentration einer Substanz akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit der Beschäftigten im Allgemeinen nicht zu erwarten sind. Die Konzentration ist zeitlich gewichtet und eine Durchschnittsgöße.
Arbeitsplatzgrenzwerte dienen dem Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Gefahrstoffe. Sie werden in der Regel in Milligramm pro Kubikmeter (mg/m³) angegeben.
Wo kommen Arbeitsplatzgrenzwerte zur Anwendung?
Arbeitsplatzgrenzwerte gelten für alle Bereiche, in denen Beschäftigten mit Gefahrstoffen in Kontakt kommen können. Dazu gehören beispielsweise:
● Industrie,
● Handwerk,
● Dienstleistungssektor,
● Landwirtschaft,
● Bauwirtschaft.
Welche Vorschriften gelten für Arbeitsplatzgrenzwerte?
In der Bundesrepublik sind Arbeitsplatzgrenzwerte in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) geregelt. Die GefStoffV schreibt vor, dass die Konzentration von Gefahrstoffen in der Luft am Arbeitsplatz so niedrig gehalten werden muss, dass die AGW eingehalten werden und dass Arbeitgeber die Arbeitsplatzgrenzwerte einhalten müssen.
Die Arbeitsplatzgrenzwerte werden von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 900 veröffentlicht. Die TRGS 900 enthält die Arbeitsplatzgrenzwerte für eine Vielzahl von Gefahrstoffen.
Zusätzlich zu den nationalen Arbeitsplatzgrenzwerten gibt es auch verbindliche Arbeitsplatzgrenzwerte der Europäischen Union (EU). Diese Grenzwerte sind in der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) festgelegt. Die EU-AGW werden in der Regel alle fünf Jahre überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Wie ist die rechtliche Lage bei der Bewertung von Arbeitsplatzgrenzwerten?
Die Einhaltung der AGW ist für Arbeitgeber eine rechtliche Verpflichtung. Wird ein AGW überschritten, kann dies zu Bußgeldern oder anderen rechtlichen Konsequenzen führen. Bei der Bewertung von Arbeitsplatzgrenzwerten sind die folgenden Aspekte zu berücksichtigen:
● die Art und Menge des Gefahrstoffes;
● die Expositionsdauer der Beschäftigten;
● die individuellen Schutzmaßnahmen der Beschäftigten.
Bei der Beurteilung der Einhaltung von AGW ist auch zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten besonderen Risiken ausgesetzt sind, z. B. aufgrund ihres Alters, ihres Gesundheitszustands oder ihrer Schwangerschaft.
Arbeitsplatzgrenzwerte sind ein wichtiges Instrument zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Gefahrstoffe. Arbeitgeber sind verpflichtet, die AGW einzuhalten. Bei der Bewertung von AGW sind die individuellen Verhältnisse der Beschäftigten zu berücksichtigen. Quellen: Wikipadia, DGUV
Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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