Suchen

Freitag, 19. Januar 2024

Wege zurück in den Job

Nach einer langen Krankheit wieder berufstätig 
... Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Eine Rückkehr in den Job nach einer längeren Krankheit oder nach einem Unfall ist sowohl für die betroffenen Arbeitnehmer sowie für die Kollegen als auch für die Arbeitgeber eine große Herausforderung. Der Arbeitnehmer muss sich zunächst von den gesundheitlichen Folgen erholen und dann wieder in den Arbeitsprozess einsteigen. Der Arbeitgeber spielt dabei eine wichtige Rolle.

Welche Möglichkeiten für eine Rückkehr in den Job gibt es generell?
BEM-Verfahren
Hamburger Modell
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Teilzeitarbeit
Telearbeit
Umschulung oder Fortbildung
Berufsvorbereitungsmaßnahme
Berufsberatung
Anpassung der Arbeitszeit
Änderung der Arbeitsaufgaben
Unterstützung durch Selbsthilfegruppen
Selbstständigkeit

Was ist das BEM-Verfahren?
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren, das Arbeitnehmern nach einer längeren Arbeitsunfähigkeit helfen soll, wieder in den Job zurückzukehren. Das BEM ist verpflichtend, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist.

Das BEM wird in der Regel von einem Betriebsrat oder einer Vertrauensperson des Arbeitnehmers durchgeführt. In einem gemeinsamen Gespräch mit dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber werden die Gründe für die Arbeitsunfähigkeit und mögliche Maßnahmen zur Wiedereingliederung erörtert. Der Arbeitgeber hat folgende Pflichten im Rahmen des BEM-Verfahrens:

Er ist muss das BEM-Verfahren einleiten,
wenn ein Arbeitnehmer die Voraussetzungen erfüllt.
Er muss den Arbeitnehmer und den Betriebsrat zu
einem gemeinsamen Gespräch einzuladen.
Er muss die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers
durch einen Arzt beurteilen zu lassen.
Er muss einen Eingliederungsplan erstellen.
Er ist verpflichtet, den Eingliederungsplan umzusetzen.

Was ist das Hamburger Modell?
„Das Hamburger Modell heißt korrekt stufenweise Wiedereingliederung und ist eine Hilfestellung und eigenständige Leistung der medizinischen Reha, um nach langwieriger Arbeitsunfähigkeit den Wiedereinstieg in den bisherigen Beruf zu erleichtern. Ziel ist es, Beschäftigte unter ärztlicher Anleitung und Aufsicht schrittweise wieder an die volle Arbeitsbelastung zu gewöhnen im Betrieb als Rehaort. Sie ist eine ,betriebsnahe Rehabilitation' nach Kohte wobei die ,Rehabilitation im Vordergrund steht' und der ,Heilungs- bzw. Reha-Prozess' durch die schrittweise Steigerung der Belastung die ,entscheidende Rolle' spielt laut BSG und BAG. Die stufenweise Wiedereingliederung (§ 74 SGB V, § 44 SGB IX) in das Erwerbsleben (§ 27 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III) wird im Volksmund umgangssprachlich auch als das ,Hamburger Modell' bezeichnet und als StW abgekürzt. Sie gehört rechtlich und tatsächlich zu den ,Leistungen zur medizinischen Rehabilitation' (§ 5 Nr. 1 SGB IX) laut BMAS vom 9. Mai 2019, Va3 - 96.“ Quelle: Wikipedia

Was ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement?
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein umfassendes Konzept, das nicht nur die Wiedereingliederung von Arbeitnehmern nach einer längeren Arbeitsunfähigkeit umfasst. Das BEM soll auch dazu beitragen, dass Arbeitnehmer mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen ihren Arbeitsplatz behalten können. Das BEM beinhaltet folgende Maßnahmen:

Früherkennung
Der Arbeitgeber soll bereits bei den ersten Anzeichen
einer Arbeitsunfähigkeit Maßnahmen zur Wiederein-
gliederung ergreifen.

Beurteilung
Der Arbeitgeber soll die Ursachen der Arbeitsunfähigkeit
ermitteln und mögliche Maßnahmen zur Wiedereingliederung
entwickeln.

Umsetzung
Der Arbeitgeber soll die vereinbarten Maßnahmen zur Wieder-
eingliederung umsetzen.

Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?
Der Arbeitgeber hat folgende Pflichten im Rahmen des BEM:

Initiative
Der Arbeitgeber muss die Initiative zum BEM ergreifen,
wenn ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger
als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt
arbeitsunfähig ist.

Mitwirkung
Der Arbeitgeber muss bei der Durchführung des BEM
mit dem Arbeitnehmer und dem Betriebsrat oder einer
Vertrauensperson des Arbeitnehmers zusammenarbeiten.

Finanzierung
Der Arbeitgeber trägt die Kosten für die Durchführung
des BEM.

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein wichtiges Instrument, um Arbeitnehmer nach einer längeren Krankheit oder nach einem Unfall wieder in den Job zu bringen. Das BEM kann dazu beitragen, dass Arbeitnehmer gesundheitlich und beruflich wieder fit werden und ihren Arbeitsplatz behalten können.

Tipps für Arbeitnehmer
Wenn Sie nach einer längeren Krankheit oder nach einem Unfall wieder in den Job zurückkehren möchten, sollten Sie folgende Tipps beachten:

Seien Sie offen für Veränderungen
Möglicherweise müssen Sie Ihre Arbeitsaufgaben oder
Ihren Arbeitsplatz anpassen.

Achten Sie auf Ihre Gesundheit
Stellen Sie sicher, dass Sie ausreichend Zeit haben,
sich zu erholen.

Suchen Sie Unterstützung
Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, Ihrem Betriebsrat
oder einer Vertrauensperson.

Tipps für Arbeitgeber
Wenn Sie einen Arbeitnehmer nach einer längeren Krankheit oder nach einem Unfall wieder in den Job zurückholen möchten, sollten Sie folgende Tipps beachten:

Bieten Sie Unterstützung
Schaffen Sie ein positives Arbeitsklima und bieten Sie
dem Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich zu erholen.

Seien Sie flexibel
Achten Sie darauf, dass der Arbeitnehmer seine Arbeits-
aufgaben und seinen Arbeitsplatz anpassen kann.

Arbeiten Sie mit dem Arbeitnehmer zusammen
Beteiligen Sie den Arbeitnehmer an der Planung seiner
Wiedereingliederung.

Neben dem BEM-Verfahren, dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement und dem Hamburger Modell gibt es noch weitere Möglichkeiten für eine Rückkehr in den Job nach einer längeren Krankheit oder nach einem Unfall. Dazu gehören unter anderem:

Teilzeitarbeit
Teilzeitarbeit kann eine gute Möglichkeit sein,
um den Wiedereinstieg in die Arbeit zu erleichtern.
So kann der Arbeitnehmer zunächst mit weniger
Arbeitszeit beginnen und sich dann langsam an
die volle Arbeitszeit steigern.

Telearbeit
Telearbeit kann ebenfalls eine gute Möglichkeit sein,
um den Wiedereinstieg in die Arbeit zu erleichtern.
So kann der Arbeitnehmer von zu Hause aus arbeiten
und sich seine Arbeitszeiten flexibler einteilen.

Umschulung oder Fortbildung
In manchen Fällen kann eine Umschulung oder
eine Fortbildung erforderlich sein, um den Arbeit-
nehmer wieder in den Job zu integrieren. Dies
kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die ursprüng-
liche Tätigkeit aufgrund der Erkrankung oder des
Unfalls nicht mehr ausgeübt werden kann.

Berufsvorbereitungsmaßnahme
Eine Berufsvorbereitungsmaßnahme kann
ebenfalls eine gute Möglichkeit sein, um den
Wiedereinstieg in den Job zu erleichtern.
In einer solchen Maßnahme kann der Arbeit-
nehmer seine beruflichen Kenntnisse und
Fähigkeiten auffrischen oder neue Qualifikationen
erwerben.

Berufsberatung
Eine Berufsberatung kann hilfreich sein,
um die individuellen Möglichkeiten für eine
Rückkehr in den Job zu prüfen. Ein Berufs-
berater kann Arbeitnehmer dabei unterstützen,
seine beruflichen Ziele zu definieren und einen
Weg zu finden, diese zu erreichen.

Anpassung der Arbeitszeit
Die Anpassung der Arbeitszeit kann eine Möglichkeit sein,
um Arbeitnehmern mit gesundheitlichen Einschränkungen
den Wiedereinstieg in die Arbeit zu erleichtern. So kann
beispielsweise die Arbeitszeit auf Teilzeit reduziert oder die
Arbeitszeit auf flexiblere Weise gestaltet werden.

Änderung der Arbeitsaufgaben
Die Änderung der Arbeitsaufgaben kann ebenfalls eine
Möglichkeit sein, um Arbeitnehmern den Wiedereinstieg
in die Arbeit zu ermöglichen. So können beispielsweise
die Arbeitsaufgaben an die gesundheitlichen Einschränkungen
des Arbeitnehmers angepasst werden.

Unterstützung durch Selbsthilfegruppen
Selbsthilfegruppen können eine wertvolle Unterstützung für
Arbeitnehmer bieten, die nach einer längeren Krankheit oder
nach einem Unfall den Wiedereinstieg in die Arbeit suchen.
Selbsthilfegruppen bieten Betroffenen die Möglichkeit, sich
mit anderen Betroffenen auszutauschen und Erfahrungen
zu teilen.

Selbstständigkeit
In einigen Fällen kann es auch sinnvoll sein, sich selbstständig
zu machen, um nach einer längeren Krankheit oder nach einem
Unfall wieder in den Job einzusteigen. Selbstständigkeit bietet
die Möglichkeit, die Arbeitszeit und die Arbeitsbedingungen
individuell zu gestalten.

Welche Möglichkeit die richtige ist, hängt von den individuellen Umständen des Arbeitnehmers ab. So sollten unter anderem die Art der Erkrankung oder des Unfalls, die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, die beruflichen Qualifikationen und die persönlichen Wünsche des Arbeitnehmers berücksichtigt werden.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
______________________________________