Zivilcourage bedeutet: Handeln statt Wegsehen
... Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Helfen ist eine schöne und lobenswerte Eigenschaft. Doch was passiert, wenn man im Rahmen einer Hilfsaktion zu Schaden kommt oder selbst Schaden verursacht? Wer ist dann haftbar?
Wer in Not geraten ist, hat das Recht auf Hilfe. Im deutschen Recht ist es sogar Pflicht, Hilfe zu leisten, wenn dies möglich ist und ohne erhebliche eigene Gefahr oder Verletzung anderer wichtiger Pflichten geschieht.
In diesem Fall sind auch Helfer, die Erste Hilfe leisten, gegen Schäden abgesichert. Die gesetzliche Unfallversicherung schützt sie vor Berufsunfällen, aber auch vor Unfällen, die sie im privaten Bereich bei der Hilfeleistung erleiden.
Fremdschäden
Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Kosten für Verletzungen, die Helfer bei der Hilfeleistung an Dritten verursachen. Dazu gehören beispielsweise Schäden an Kleidung oder Eigentum des Unfallopfers.
Eigenschäden
Auch Schäden, die Helfer selbst bei der Hilfeleistung erleiden, sind in der Regel versichert. Dazu gehören beispielsweise Verletzungen, Berufskrankheiten oder psychische Belastungen.
Was passiert, wenn Hilfe nicht geleistet wird?
Wer bei einem Unfall oder einer Notsituation Hilfe verweigert, kann strafrechtlich verfolgt werden. Nach dem Strafgesetzbuch (StGB) kann er mit einer Freiheitsstrafe oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.
Helfer, die Erste Hilfe leisten, sind in der Regel gut abgesichert. Sie sollten sich jedoch der Grenzen des Versicherungsschutzes bewusst sein und sich vor der Hilfeleistung über die geltenden Regelungen informieren.
Zusätzliche Informationen
Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle Arbeitnehmer und Auszubildenden. Sie wird von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen getragen. Wer sich freiwillig in der Ersten Hilfe ausbilden lässt, erhält von der Unfallkasse des jeweiligen Bundeslandes eine Bescheinigung. Diese Bescheinigung ist fünf Jahre gültig und gilt als Nachweis der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten. Wer Erste Hilfe im Ausland leistet, sollte sich vor der Reise über die geltenden Regelungen informieren. In einigen Ländern ist die gesetzliche Unfallversicherung nicht in allen Fällen gültig.
Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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