Glatte Flächen sind ein Unfallrisiko
... Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Glätte, Eis und Schnee können auf Gehwegen und Arbeitsflächen schnell gefährlich werden. Deswegen müssen diese Bereiche regelmäßig geräumt und gestreut werden, um Unfälle zu verhindern. Das berührt auch den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit.
Verantwortlichkeit
Im Regelfall ist der Arbeitgeber, der Eigentümer oder der Betreiber (Privatpersonen, Kommunen, Unternehmen) von Gehwegen und Arbeitsflächen für deren Räumung und Verkehrssicherheit verantwortlich.
Arbeitgeber sind bei betrieblichen Flächen für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter, Besucher und Kunden verantwortlich. Die jederzeit sichere Begehbarkeit und Befahrbarkeit von Gehwegen und Arbeitsflächen gehört dazu.
Rechtsvorschriften
In Deutschland regeln verschiedene Rechtsvorschriften die Räumung von Gehwegen und Arbeitsflächen. Dazu zählen:
● Straßenverkehrsordnung (StVO):
In der StVO wird vorgeschrieben, dass Verkehrsflächen
und -wege so zu räumen und zu streuen sind, dass sie
sicher begeh- und befahrbar sind.
● Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
in der BetrSichV ist verbindlich festgelegt, dass für die
Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter die Arbeitgeber
zu sorgen haben. Die Gewährleistung sicher begehbarer
und befahrbarer Gehwege und Arbeitsflächen gehört dazu.
● Unfallverhütungsvorschriften:
Weitere Regelungen zur Räumung und Streuung von
Gehwegen und Arbeitsflächen enthalten die Unfallverhütungsvorschriften.
Korrelationen mit dem Arbeitsschutz
Wichtige Maßnahmen zum Arbeitsschutz sind die Räumung und Streuung von Gehwegen und Arbeitsflächen. Dadurch werden Unfälle vermieden, die maßgeblich durch Schnee und Eis verursacht sind.
Mögliche Unfallfolgen:
● Stürze
● Ausrutschen
● Umknicken
● Zusammenstöße
Verweigerung der Räumungsdienste
Beschäftigte dürfen die Räumung von Gehwegen und Arbeitsflächen verweigern:
● Gefährdung der eigenen Gesundheit
● fehlende Qualifikation
● mangelnde Ausrüstung
Verweigern Mitarbeiter aus einem der oben genannten Gründe die Räumung, muss der Arbeitgeber trotzdem andere Maßnahmen einleiten, um die Sicherheit zu gewährleisten. Der Arbeitgeber kann auch externe Dienstleister mit der Räumung und Streuung von Gehwegen und Arbeitsflächen beauftragen.
Die Schneeräumung und die Streuung von Gehwegen und Arbeitsflächen gehört als wichtige Maßnahme unmittelbar zum Arbeitsschutz. Arbeitgeber tragen die uneingeschränkte Verantwortung dafür, dass ihre Beschäftigten sicher arbeiten und Gäste/Kunden sie sicher besuchen können.
Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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