Meldepflicht und Unfalluntersuchung
... Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Arbeitsunfälle sind dem Arbeitgeber unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt auch für Unfälle, die sich auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause ereignen.
Die Meldepflicht gilt für alle Unfälle, bei denen ein Beschäftigter getötet oder so schwer verletzt wird, dass er mindestens drei Tage arbeitsunfähig ist oder eine Berufskrankheit erleidet.
Unfalluntersuchung
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, jeden Arbeitsunfall zu untersuchen. Ziel der Unfalluntersuchung ist es, die Unfallursache zu ermitteln und Maßnahmen zu ergreifen, um ähnliche Unfälle in Zukunft zu vermeiden.
Die Unfalluntersuchung sollte folgende Punkte umfassen:
● Beschreibung des Unfallhergangs
● Feststellung der Unfallursache
● Erarbeitung von Maßnahmen zur Unfallverhütung
● Meldepflicht an die Berufsgenossenschaft
Arbeitsunfälle, bei denen ein Beschäftigter getötet oder so schwer verletzt wird, dass er mindestens sechs Tage arbeitsunfähig ist, müssen der Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Die Meldung an die Berufsgenossenschaft muss innerhalb von drei Tagen nach dem Unfall erfolgen.
Unfalluntersuchung durch die Berufsgenossenschaft
Die Berufsgenossenschaft kann in schweren Fällen eine eigene Unfalluntersuchung durchführen. Die Unfalluntersuchung durch die Berufsgenossenschaft ist für den Arbeitgeber kostenfrei. Die Meldepflicht und Unfalluntersuchung von Arbeitsunfällen sind wichtige Maßnahmen zur Sicherheit im Betrieb. Sie können dazu beitragen, die Unfallzahlen zu senken und die Sicherheit der Beschäftigten zu erhöhen.
Weitere Informationen
● Gesetzliche Vorschriften:
Die Vorgaben zur Meldepflicht und Unfallunter-
suchung von Arbeitsunfällen sind in der
DGUV-Vorschrift 1 geregelt.
● Formulare:
Die Formulare zur Unfallmeldung und zur Unfall-
untersuchung können auf den Internetseiten der
Berufsgenossenschaften heruntergeladen werden.
Tipps für die Unfallmeldung
● Die Unfallmeldung sollte so schnell wie
möglich erfolgen.
● Die Unfallmeldung sollte alle wichtigen Informationen
zum Unfall enthalten, z. B. Datum, Uhrzeit, Ort,
Unfallhergang, verletzte Person, Zeugen.
● Die Unfallmeldung sollte von einer Person unterschrieben
werden, die den Unfall kennt.
Tipps für die Unfalluntersuchung
● Die Unfalluntersuchung sollte von einer
sachkundigen Person durchgeführt werden.
● Die Unfalluntersuchung sollte alle relevanten
Informationen zum Unfall berücksichtigen,
z. B. Arbeitsmittel, Arbeitsbedingungen,
Verhalten der Beteiligten.
● Die Unfalluntersuchung sollte zu konkreten
Maßnahmen zur Unfallverhütung führen.
Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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