Bettwanzen im öffentlichen Raum
... von Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Sie kommen in allen Arten von Unterkünften vor, weltweit. Bettwanzen sind Hotels und Pensionen zu finden bis hin zu Schulen und öffentlichen Einrichtungen. Auch den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) verschonen sie nicht.
Bettwanzen sind blutsaugende Insekten. Sie können zur Plage werden, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer betreffen, wenn sie zu massenhaften Krankheitsfällen führen. Bettwanzen sind Zivilisationsfolger. Sie haben sich darauf spezialisiert, in den Schlafplätzen von warmblütigen Lebewesen zu leben und sich von deren Blut zu ernähren. Menschen sind hiervon besonders häufig betroffen.
Bisse von Bettwanzen führen zu Juckreiz und Schlafstörungen. Bei einem Bettwanzenbefall sind Hotels und Pensionen mit Umsatzeinbußen konfrontiert. Schulen und öffentliche Einrichtungen müssen mit Schließungen rechnen, bis die Bettwanzen wirksam bekämpft worden sind.
Verbreitung von Bettwanzen
Die Kontamination mit Bettwanzen passiert in der Hauptsache durch den direkten Kontakt. Matratzen, Kissen, Polstermöbel und schließlich Bekleidung mit Bettwanzenbefall sind wichtige Kontaktflächen. Von dort gelangen sie auf den Menschen und werden durch ihn weiterverbreitet.
Vorbeugungsmaßnahmen gegen Bettwanzen
Im Privatebereich
● Nach Reisen:
Koffer und Kleidung gründlich auf Bettwanzen-
befall untersuchen.
● Gebrauchte Möbel und Kleidung:
Vor dem Kauf genau auf Bettwanzen und
Eierablage überprüfen.
● Regelmäßiges Putzen:
Teppiche, Polster und Matratzen regelmäßig absaugen.
Besonders Ritzen und Ecken mitnehmen.
● Bettwäsche und Kleidung:
Bei mindestens 60 Grad Celsius sollten Bettwäsche
und Bekleidung (auch neu gelieferte) gewaschen werden.
● Reisegepäck:
Für den Urlaub kann man einen speziellen Bettwanzen-
Schutzbezug Koffer und Reisetaschen verwenden.
In öffentlichen Einrichtungen
● Regelmäßige Kontrolle:
In Schulen, Hotels und anderen öffentlichen
Einrichtungen sollten Möbel und Einrichtungs-
gegenstände regelmäßig auf Bettwanzen
kontrolliert werden.
● Sofortmaßnahmen bei Befall:
Es muss sofort eine professionelle Schädlings-
bekämpfung durchgeführt werden.
● Vorbeugungsmaßnahmen:
Präventionsmaßnahmen wie Informations-
veranstaltungen für Mitarbeiter und Schüler
durchführen.
● Im ÖPNV:
Transportieren Sie Ihr Gepäck in geschlossenen
Behältern. Wenn Sie Bettwanzen im ÖPNV fest-
stellen, melden Sie dies umgehend dem Personal
oder dem Verkehrsunternehmen.
Zusätzliche Tipps
Es gibt außerdem Insektensprays, die speziell gegen Bettwanzen wirken. Bettwanzenfallen können zudem die Parasiten anlocken und einfangen. Die Insekten können durch Hitze getötet und befallene Gegenstände behandelt werden. Die Prävention gegen Bettwanzen ist maßgeblich, um einen Befall zu vermeiden.
Rechte und Pflichten
Arbeitgeber:
● Gefährdungsbeurteilung:
Arbeitgeber sind verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen
durchzuführen.
● Schutzmaßnahmen:
Arbeitgeber müssen per Gesetz geeignete Schutzmaßnahmen
ergreifen, um die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen.
Beispielsweise gehören die regelmäßige Reinigung von Arbeits-
räumen dazu und die Bereitstellung von Schutzkleidung.
● Informationspflicht:
Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitnehmer über die Gefahr
eines Bettwanzenbefalls sowie über die getroffenen Schutz-
maßnahmen zu informieren.
● Bekämpfung von Bettwanzen:
Arbeitgeber sind verpflichtet, eine professionelle Schädlings-
bekämpfung durchführen lassen, wenn ein Bettwanzenbefall
festgestellt wurde.
Arbeitnehmer:
● Meldepflicht:
Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, dem Arbeitgeber einen
Bettwanzenbefall unverzüglich zu melden.
● Schutzmaßnahmen:
Arbeitnehmer müssen vom Arbeitgeber getroffene Schutz-
maßnahmen strikt beachten.
● Mitwirkungspflicht:
Bei der Bekämpfung von Bettwanzen müssen Arbeitnehmer
unmittelbar mitwirken, z. B. durch die Reinigung der Arbeits-
kleidung und die Behandlung befallener Gegenstände.
Die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei einem Bettwanzenbefall sind im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt.
Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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