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Samstag, 2. März 2024

Betriebliche Gesundheitsvorsorge

Was gehört dazu und was nicht?
... Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Betriebliche Gesundheitsvorsorge (BGF) ist ein umfassender Ansatz zur Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Beschäftigten. Sie umfasst alle Maßnahmen, die dazu beitragen, die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten und zu fördern.

Was gehört zur betrieblichen Gesundheitsvorsorge?
Zu den Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsvorsorge gehören unter anderem:
Erste Hilfe:
Die Bereitstellung einer ausreichenden
Erste-Hilfe-Ausstattung und die regelmäßige
Schulung der Beschäftigten in Erster Hilfe.
Arbeitssicherheit:
Die Gestaltung sicherer Arbeitsplätze und
Arbeitsbedingungen.
Gesundheitsförderung:
Maßnahmen zur Förderung der körperlichen
und psychischen Gesundheit der Beschäftigten,
z. B. Gesundheitskurse, Ernährungsberatung,
Stressbewältigung.
Rehabilitation:
Maßnahmen zur Wiedereingliederung von erkrankten
Beschäftigten ins Berufsleben.

Was gehört nicht zur betrieblichen Gesundheitsvorsorge?
Nicht zur betrieblichen Gesundheitsvorsorge gehören Maßnahmen, die ausschließlich der Behandlung von Krankheiten oder Beschwerden dienen, z. B. die Kostenübernahme für Medikamente oder Behandlungen durch einen Arzt.

Welche Vorteile hat betriebliche Gesundheitsvorsorge?
Betriebliche Gesundheitsvorsorge bietet sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer zahlreiche Vorteile.

Für Arbeitgeber:
Reduzierung von krankheitsbedingten Fehlzeiten
Steigerung der Produktivität
Verbesserung des Betriebsklimas

Für Arbeitnehmer:
Verbesserung der Gesundheit und des Wohlbefindens
Reduzierung des Stresslevels
Erhöhung der Arbeitszufriedenheit

Betriebliche Gesundheitsvorsorge ist eine wichtige Investition in die Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten. Sie kann dazu beitragen, die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten und zu fördern, die Produktivität zu steigern und das Betriebsklima zu verbessern.

Weitere Informationen
Gesetzliche Vorschriften:
Die Vorgaben zur betrieblichen Gesundheitsvorsorge
sind im Arbeitsschutzgesetz und in der DGUV-Vorschrift 2
geregelt.
Fördermöglichkeiten:
Die Krankenkassen und die Berufsgenossenschaften
bieten verschiedene Fördermöglichkeiten für betriebliche
Gesundheitsvorsorgemaßnahmen an.

Tipps für Arbeitgeber!
Erstellen Sie einen betrieblichen Gesundheitsplan. Beteiligen Sie die Beschäftigten bei der Planung und Umsetzung der Maßnahmen. Messen Sie die Wirksamkeit der Maßnahmen.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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