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Donnerstag, 7. März 2024

Gefahrstoffe im Unternehmen

Verantwortung für die Sicherheit aller
... von Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Im Alltag sind Gefahrstoffe allgegenwärtig. Das betrifft ganz besonders auch die Arbeitswelt. Chemikalien, Gase, brennbare Flüssigkeiten – der sichere Umgang mit diesen Gefahrstoffen ist grundlegend wichtig, um Unfälle und Gesundheitsschäden zu vermeiden.

Gefahrstoffe bergen unterschiedlichste Risiken Gesundheits- und Sicherheitsrisiken. Für einen sicheren Umgang mit diesen Stoffen tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam die Verantwortung.

Kennzeichnung von Gefahrstoffen
Ein zentrales Element ist die Kennzeichnung von Gefahrstoffen. Erst durch ihre Kennzeichnung sind die Gefährdungen durch diese Stoffe zu erkennen. Und erst dann ist es möglich, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Weltweit einheitlich erfolgt die Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach dem GHS (Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals). Das GHS wird in Europa durch die CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) umgesetzt.

Elemente der Kennzeichnung

● Neun Gefahrenpiktogramme
► Explosionsgefahr (explodierende Bombe)
► Entzündbarkeit (eine Flamme)
► Oxidationsgefahr (ein Flammenscheibensymbol)
► Giftigkeit (Totenkopfes mit gekreuzten Knochen)
► Gesundheitsgefahr (ein Ausrufezeichen)
► Umweltgefahr (ein absterbender Baum)
► Gasflasche (eine Gasflasche)
► Ätzwirkung: (Säure, die Haut verätzt)
► Sonstige Gefahren (ein Ausrufezeichen)

● Signalwörter:
► „Gefahr“ oder „Achtung“ (vorhandenes Gefährdungspotenzial)
► Gefahrenhinweise
    (H-Sätze: z. B. H225 „Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar“)
► Sicherheitshinweise (P-Sätze: z. B. P210 „Von Hitze,
    heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen
    Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.“)
► Produktbezeichnung (Name des Stoffes oder Gemisches)
► Name und Adresse des Herstellers oder Lieferanten
    (Inverkehrbringer des Stoffes)

● Zusätzliche Kennzeichnungselemente
► Ergänzende Informationen (z. B. „Krebsverdacht“)
► Einstufung nach Gefahrgutrecht
    (zusätzliche Kennzeichnung nach ADR-Übereinkommen)

Die Kennzeichnung der vorhandenen Gefährdungspotenziale muss gut sichtbar, lesbar und dauerhaft erkennbar sein. Dabei müssen Piktogramme und Signalwörter in der richtigen Reihenfolge angeordnet sein. Sämtliche Gefahren- und Sicherheitshinweise müssen in der richtigen Sprache und vollständig wiedergegeben werden. Dabei muss die Kennzeichnung immer dem aktuellen Stand der CLP-Verordnung entsprechen. Eine wichtige Voraussetzung für den sicheren Umgang mit diesen Stoffen ist die korrekte Kennzeichnung von Gefahrstoffen. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen sich mit den Anforderungen der CLP-Verordnung vertraut machen.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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