Betriebsanweisungen: verständlich und prägnant
... von Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Betriebsanweisungen sind unverzichtbare Helfer für die Sicherheit am Arbeitsplatz. Sie informieren über Gesundheitsgefahren, die korrekte Nutzung von Arbeitsmitteln, Maschinen und Gefahrstoffen und helfen so, Unfälle zu vermeiden.
Pflichten der Arbeitgeber
Zu den Pflichten der Arbeitgeber gehört es, Betriebsanweisungen zu erstellen und für alle Mitarbeiter verständlich zu gestalten, diese aktuell zu halten und sie allen Beschäftigten an den jeweiligen Arbeitsplätzen zugänglich zu machen.
Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
Was müssen Arbeitgeber bei der Erstellung von Betriebsanweisungen beachten? Zuerst ist eine Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitsplatz und jede Tätigkeit zu erstellen. Darin werden alle bestehenden Risiken und Gefahren erfasst und bewertet und priorisiert. Auf der Grundlage dieser Gefährdungsbeurteilung werden die entsprechenden Schutzmaßnahmen festgelegt.
Erstellung der Betriebsanweisung
Eine Betriebsanweisung muss immer in verständlicher Sprache verfasst sein. Es kann sinnvoll sein, die Betriebsanweisung in Leichte Sprache zu übersetzen. Das kann auch eine Mehrsprachigkeit betreffen, wenn das Personal mehrsprachig ist. Dann sind Betriebsanweisungen auch in der jeweiligen Muttersprache zur Verfügung zu stellen. Betriebsanweisungen müssen alle relevanten Informationen enthalten, um Mitarbeiter vor Gefährdungen im Rahmen ihrer Tätigkeiten zu schützen.
Die Beschreibung der Tätigkeit, die zu verwendenden Arbeitsmittel gehören dazu sowie die Nennung der Gefahrstoffe und die entsprechenden Schutzmaßnahmen sowie das Verhalten im Fall des Gefahreneintritts. Betriebsanweisungen müssen stets aktuell gehalten werden. Ausnahmslos jeder Mitarbeiter muss vor Aufnahme einer Tätigkeit entsprechend in den Inhalten der Betriebsanweisung unterwiesen werden.
Diese Unterweisungen sind regelmäßig zu wiederholen. Die Mitarbeiter müssen die Inhalte der Betriebsanweisung richtig verstehen und richtig anwenden können. Betriebsanweisungen müssen an geeigneten Stellen zugänglich gemacht werden. Sie müssen an Arbeitsplatz ausgehängt oder digital verfügbar sein. Der Einsatz von Piktogrammen, Farben und Sicherheitszeichen kann die Verständlichkeit einer Betriebsanweisung deutlich verbessern. Wichtig ist, dass genormte Symbole und Farben verwendet werden. Bei der Erstellung von Betriebsanleitungen sollte die Unterstützung durch Fachleute nicht fehlen.
Pflichten der Arbeitnehmer
Auch Arbeitnehmer tragen selbst Verantwortung für die Sicherheit am Arbeitsplatz. Zu dieser Verantwortung gehört die korrekte Nutzung von Betriebsanweisungen. Sie sind verpflichtet, die Betriebsanweisungen vor Aufnahme der Tätigkeit zu lesen und zu verstehen. Dafür müssen sich mit allen relevanten Informationen vertraut machen. Die darin enthaltenen Anweisungen müssen strikt befolgt werden. Mängel an Arbeitsmitteln oder Gefährdungen am Arbeitsplatz sind von den Arbeitsnehmern unverzüglich dem Arbeitgeber oder Vorgesetzten zu melden. Außerdem sind Arbeitnehmer verpflichtet, an Unterweisungen zu den Betriebsanweisungen teilzunehmen. Wichtig ist, alle Fragen zu klären, bevor die Arbeit aufgenommen wird.
Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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