Notfall-Management organisieren
... von Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Als Unternehmer sind Sie persönlich für die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften sowie für die Arbeitssicherheit an allen Arbeitsstätten, Maschinen und Anlagen verantwortlich.
Diese müssen so eingerichtet, unterhalten und betrieben werden, dass die Beschäftigten damit oder darin möglichst sicher und gesund arbeiten können und vor Gefahren gegen Leib und Leben bestmöglich geschützt sind. Deswegen ist es ihre Aufgabe als Arbeitgeber, den Arbeitsschutz zu organisieren und dafür zu sorgen, dass die Arbeitsmittel regelmäßig auf ihre Ordnungsmäßigkeit hin kontrolliert werden. Dazu bedarf es auch einer präzisen Dokumentation aller Kontrollen, Beanstandungen, Fehler und Maßnahmen sowie der regelmäßigen und neu erforderlichen Unterweisung der Beschäftigten.
Wird bei einem Beschäftigten ein Arbeitsunfall oder eine Berufserkrankung durch die Berufsgenossenschaft anerkannt, so übernimmt diese als gesetzliche Unfallversicherung auch die damit einhergehenden Leistungen. Allerdings können Arbeitgeber unter Umständen auch in Haft/Regress genommen werden, wenn sie gegen ihre gesetzlichen Verpflichtungen zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit oder des Arbeitsschutzes nachweislich verstoßen haben.
Darüber hinaus ist es zweckmäßig, wenn alle Beschäftigten im Unternehmen Zugang zu folgenden Informationen haben.
● Notfallrufnummern
● Rufnummern von Ersthelfern
● nächste Arztpraxis
● nächstes Krankenhaus
● zuständiger Durchgangsarzt
● Rettungseinrichtungen vor Ort
Hier ist es zweckmäßig, dafür Tafeln anfertigen zu lassen, die mit ortsspezifischen Informationen im Unternehmen oder auf dem Betriebsgelände öffentlich angebracht werden. Wichtig ist, diese Informationen lesbar und aktuell zu halten.
Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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