Küchenbeauftragte kontrollieren
... von Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Die Pantry oder die Teeküche im Betrieb kann ein gefährlicher Ort sein. Dies trifft zumindest dann zu, wenn die Hygiene nicht oder zu wenig Beachtung findet.
Es beginnt mit der Frage, ob es einen „Küchenverantwortlichen“ gibt. Der Küchenverantwortliche kümmert sich vorzugsweise um die Einhaltung der Hygienebestimmungen. Das bedeutet nicht, dass die Kollegin oder der Kollege generell die Küchenkraft für die Belegschaft ist. Viel mehr spricht die oder der Küchenverantwortliche Missstände in der Küche an.
Wenn beispielsweise Arbeitsplatten und Kaffeemaschinen ungereinigt hinterlassen werden. Zusätzlich sollten Lebensmittel nicht offen liegen bleiben. Die Spülmaschine muss ausgeräumt und regelmäßig gereinigt werden. Ebenso sollte das Handwaschbecken nach der Benutzung gesäubert werden. Bei all diesen Tätigkeiten haben Küchenverantwortliche keine ausführende, sondern eine kontrollierende Aufgabe. Wischlappen, Geschirr- und Handtücher sollten nicht feucht zusammengedrückt abgelegt werden. Sie sind ausgebreitet oder aufgehängt zu trocknen und vor allem auch regelmäßig zu waschen und zu wechseln. Statt wollener Lappen und Tücher ist besser, Papiertücher für den einmaligen Gebrauch zu benutzen.
Nicht nur während der Corona-Pandemie geht es darum, Keimbrutstätten und Übertragungswege trockenzulegen beziehungsweise wirksam zu unterbrechen. Letztlich ist dies eine Aufgabe aller Beschäftigten.
Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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