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Samstag, 6. April 2024

Lebensretter im Einsatz

Automatisierte Externe Defibrillatoren in der Arbeitswelt

... von Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Es kann jeden treffen, jederzeit und überall: ein plötzlicher Herzstillstand. Automatisierte Externe Defibrillatoren (AEDs) sind Geräte, die im Notfall einen elektrischen Schock abgeben, um das Herz wieder schlagen zu lassen.

Diese einfach zu bedienenden AEDs sind heute an zahlreichen öffentlichen Orten zu finden, so zum Beispiel in Bahnhöfen, Flughäfen und Einkaufszentren. Mittlerweile werden Automatisierte Externe Defibrillatoren auch vermehrt in Unternehmen und Behörden eingesetzt.

Wann werden AEDs eingesetzt?
Sie kommen bei einem plötzlichen Herzstillstand zum Einsatz. Die Anzeichen dafür sind:

● Bewusstlosigkeit
● Keine Atmung
● Kein Puls

Wann dürfen AEDs nicht eingesetzt werden?
Die Geräte dürfen jedoch nicht eingesetzt werden bei:

● Kindern unter 1 Jahr
● Personen, die in Wasser liegen
● Personen, die von einer Hochspannungsleitung berührt wurden

Wer darf AEDs einsetzen?
Automatisierte Externe Defibrillatoren dürfen von jedermann eingesetzt werden. Eine medizinische Ausbildung ist für den Einatz von Automatisierte Externe Defibrillatoren nicht erforderlich. Die Geräte sind so konzipiert, dass sie auch von Laien einfach bedient werden können.

Wer darf AEDs nicht einsetzen?
Automatisierte Externe Defibrillatoren dürfen nicht von Personen eingesetzt werden, die:

● unter Schock stehen
● unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stehen

In beiden Fallen besteht die Möglichkeit, dass die Anwender nicht in der Lage sind, die vorliegende Situation richtig einschätzen zu können. Unternehmen sind gut beraten, AEDs in ihren Räumen verfügbar machen und ihre Mitarbeiter in der Bedienung der Geräte schulen.

Haftungsrechtlich stellt sich die Frage, wer für Schäden haftet, die im Zusammenhang mit dem Einsatz eines AEDs entstehen. Grundsätzlich gilt:

Der AED-Hersteller haftet:
für Schäden, die durch einen Fehler des Geräts
verursacht werden.

Der AED-Betreiber haftet:
für Schäden, die durch eine mangelhafte Wartung
oder Instandhaltung des Geräts verursacht werden.

Der AED-Anwender haftet:
für Schäden, die durch ein fahrlässiges oder vor-
sätzliches Fehlverhalten bei der Anwendung des
Geräts verursacht werden.

Im Einzelnen:
Herstellerhaftung:
Der Hersteller eines AEDs haftet für Schäden, die
durch einen Fehler des Geräts verursacht werden.
Dies kann z. B. der Fall sein, wenn der AED einen
Defekt hat und dadurch einen elektrischen Schlag
auslöst.

Betreiberhaftung:
Der Betreiber eines AEDs haftet für Schäden, die
durch eine mangelhafte Wartung oder Instandhaltung
des Geräts verursacht werden. Dies kann zum Beispiel
der Fall sein, wenn die Elektroden des AEDs abgelaufen
sind und dadurch kein ordnungsgemäßer Schock ab-
gegeben werden kann.

Anwenderhaftung:
Der Anwender eines AEDs haftet für Schäden, die durch
ein fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten bei der
Anwendung des Geräts verursacht werden. Dies kann z. B.
der Fall sein, wenn der AED nicht bei der richtigen Person
oder  nicht in der richtigen Situation eingesetzt wird.

Um die Haftungsrisiken zu minimieren sollten AED-Betreiber und -Anwender folgende Punkte beachten!

Den AED regelmäßig warten und instand halten:
Die Wartungsintervalle sollten in der Gebrauchsanweisung
des AEDs beachtet werden.
AED nur bei richtigen Personen und Situationen einsetzen:
Der AED sollte nur bei Personen eingesetzt werden, die
bewusstlos sind und keine Atmung und keinen Puls haben.
Den AED nach der Gebrauchsanweisung bedienen:
Die Gebrauchsanweisung des AEDs sollte immer griffbereit
sein und genau befolgt werden.
Sich im Zweifelsfall an einen Arzt oder einen Ersthelfer wenden:
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein AED eingesetzt werden
sollte, sollten Sie sich an einen Arzt oder einen Ersthelfer wenden.

Weitere Informationen:

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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