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Sonntag, 28. April 2024

Zurück ins Arbeitsleben

Rückkehr in den Betrieb nach langer Krankheit
... von Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Nach einer langen Krankheit oder einer schweren Verletzung ist es wichtig, behutsam und professionell in den Berufsalltag zurückzufinden. Der ideale Rahmen dafür ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Dafür sind eine gezielte Planung und eine dauerhafte Unterstützung erforderlich.

Was ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)?
Der Arbeitgeber ist laut § 167 Abs. 2 SGB IX zu einem BEM verpflichtet, wenn ein Beschäftigter im Laufe der vergangenen zwölf Monate länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig war. Der Mitarbeiter kann freiwillig entscheiden, ob er daran teilnehmen möchte. Disziplinarische Aspekte sind grundsätzlich ausgeschlossen. Mit dem BEM verfolgen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam das Ziel, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen. Beide wollen den Arbeitsplatz langfristig erhalten.

Welche Vorteile bietet das BEM?
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bietet das BEM zahlreiche Vorteile:

● Verkürzung der Fehlzeiten
● Steigerung der Motivation und Produktivität
● Verbesserung des Betriebsklimas
● Senkung der Kosten
● Erhalt des Arbeitsplatzes

Wie kann man den Wiedereinstieg zu erleichtern?
Für eine erfolgreiche Rückkehr an den Arbeitsplatz oder in das Berufsleben nach einer längeren Abwesenheit aus gesundheitlichen Gründen gibt es mehrere Möglichkeiten:

Sprechen Sie offen mit Ihrem Arbeitgeber
und mit Ihren Kollegen über Ihre derzeitge Situation
und über Ihre bevorstehende Rückkehr.
Informieren Sie sich vor Ihrer Rüchkehr in das Unternehmen
ausführlich über Ihre Rechte und Pflichten.
Arbeiten Sie aktiv an Ihrer Genesung mit.
Erfüllen Sie die dafür angesetzten medizinischen Maßnahmen.
Vereinbaren Sie mit Ihrem alten oder neuen Arbeitgeber
einen stufenweisen beruflichen Wiedereinstieg.

Wo finde ich weitere Informationen zum BEM?
Weitere Informationen zum BEM finden Sie auf den Internetseiten der folgenden Organisationen:

DGUV

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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