Suchen

Donnerstag, 2. Mai 2024

Betriebliche Gesundheitsförderung

Was gehört dazu und was nicht?
... Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ist ein umfassender Ansatz zur Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Beschäftigten. Sie umfasst alle Maßnahmen, die dazu beitragen, die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten und zu fördern.

Was gehört zur betrieblichen Gesundheitsförderung?
Zu den Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung gehören unter anderem:
Erste Hilfe:
Die Bereitstellung einer ausreichenden Erste-Hilfe-Ausstattung
und die regelmäßige Schulung der Beschäftigten in Erster Hilfe.
Arbeitssicherheit:
Die Gestaltung sicherer Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen.
Gesundheitsförderung:
Maßnahmen zur Förderung der körperlichen und psychischen
Gesundheit der Beschäftigten, z. B. Gesundheitskurse,
Ernährungsberatung, Stressbewältigung.
Rehabilitation: Maßnahmen zur Wiedereingliederung von erkrankten
Beschäftigten ins Berufsleben.

Was gehört nicht zur betrieblichen Gesundheitsförderung?
Nicht zur betrieblichen Gesundheitsvorsorge gehören Maßnahmen, die ausschließlich der Behandlung von Krankheiten oder Beschwerden dienen, z. B. die Kostenübernahme für Medikamente oder Behandlungen durch einen Arzt.

Welche Vorteile hat betriebliche Gesundheitsförderung?
Betriebliche Gesundheitsförderung bietet sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer zahlreiche Vorteile.

Für Arbeitgeber:
Reduzierung von krankheitsbedingten Fehlzeiten
Steigerung der Produktivität
Verbesserung des Betriebsklimas

Für Arbeitnehmer:
Verbesserung der Gesundheit und des Wohlbefindens
Reduzierung des Stresslevels
Erhöhung der Arbeitszufriedenheit

Betriebliche Gesundheitsförderung ist eine wichtige Investition in die Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten. Sie kann dazu beitragen, die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten und zu fördern, die Produktivität zu steigern und das Betriebsklima zu verbessern.

Weitere Informationen
Gesetzliche Vorschriften:
Die Vorgaben zur betrieblichen Gesundheitsförderung
sind in der Arbeitsschutzgesetz und der DGUV-Vorschrift 2
geregelt.
Fördermöglichkeiten:
Die Krankenkassen und die Berufsgenossenschaften bieten
verschiedene Fördermöglichkeiten für betriebliche Gesundheits-
vorsorgemaßnahmen an.

Tipps für Arbeitgeber
Erstellen Sie einen betrieblichen Gesundheitsplan.
Beteiligen Sie die Beschäftigten bei der Planung
und Umsetzung der Maßnahmen.
Messen Sie die Wirksamkeit der Maßnahmen.

Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung
Die Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung lassen sich in drei Bereiche unterteilen:

Erste Hilfe:
Die Bereitstellung einer ausreichenden Erste-Hilfe-Ausstattung
und die regelmäßige Schulung der Beschäftigten in Erster Hilfe.
Arbeitssicherheit:
Die Gestaltung sicherer Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen.
Gesundheitsförderung:
Maßnahmen zur Förderung der körperlichen und psychischen
Gesundheit der Beschäftigten.

Erste Hilfe
Die Bereitstellung einer ausreichenden Erste-Hilfe-Ausstattung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Beschäftigten sollten in Erster Hilfe geschult sein, um im Notfall Erste Hilfe leisten zu können.

Arbeitssicherheit
Die Gestaltung sicherer Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen ist eine wichtige Voraussetzung für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten. Dazu gehören Maßnahmen wie die Bereitstellung von Arbeitsmitteln und -stoffen, die den Sicherheitsstandards entsprechen, die Organisation von Sicherheitsunterweisungen und die Umsetzung von Maßnahmen zur Unfallprävention.

Gesundheitsförderung
Maßnahmen zur Förderung der körperlichen und psychischen Gesundheit der Beschäftigten können die Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten verbessern und die Produktivität steigern. Zu den Maßnahmen der Gesundheitsförderung gehören unter anderem:

Gesundheitskurse:
Kurse zu Themen wie Ernährung, Bewegung,
Stressbewältigung oder Suchtprävention.
Ernährungsberatung:
Beratung zu einer gesunden Ernährung.
Stressbewältigung:
Angebote zur Stressbewältigung, z. B. Entspannungs-
verfahren oder Sportkurse.
Bewegungsangebote:
Angebote zur Bewegung, z. B. Betriebssportgruppen
oder Gesundheitswalking.
Raucherentwöhnung:
Angebote zur Raucherentwöhnung.
Gesundheitsscreenings:
Gesundheitsscreenings, um gesundheitliche Risiken
frühzeitig zu erkennen.

Beteiligung der Beschäftigten
Die Beschäftigten sollten bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung beteiligt werden. Dies trägt dazu bei, dass die Maßnahmen den Bedürfnissen der Beschäftigten entsprechen und von ihnen angenommen werden.

Messung der Wirksamkeit
Die Wirksamkeit von Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung sollte regelmäßig gemessen werden. Dies hilft, die Maßnahmen zu evaluieren und gegebenenfalls zu verbessern.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
______________________________________