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Mittwoch, 1. Mai 2024

Beweisen Sie Verantwortung

So beurteilen Sie Gefahren am Arbeitsplatz
... Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Gefährliche Stoffe können zu Gesundheits- und Umweltschäden führen. Um diese Gefahren zu vermeiden, ist es wichtig, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein systematisches Verfahren zur Ermittlung, Bewertung und Ableitung von Maßnahmen zur Beseitigung oder Verminderung von Gefährdungen. Bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen ist eine Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vorgeschrieben.

Was sind die Schritte einer Gefährdungsbeurteilung?
Eine Gefährdungsbeurteilung besteht aus folgenden Schritten:

Arbeitsbereich und Tätigkeiten festlegen: In diesem Schritt werden die Bereiche und Tätigkeiten im Betrieb ermittelt, bei denen mit gefährlichen Stoffen umgegangen wird.
Gefahrstoffe und Arbeitsbedingungen ermitteln:
In diesem Schritt werden die gefährlichen Stoffe und die
Arbeitsbedingungen, unter denen mit ihnen umgegangen
wird, ermittelt.
Gefährdungen beurteilen: In diesem Schritt werden die
Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der
Beschäftigten bewertet.
Schutzmaßnahmen festlegen:
In diesem Schritt werden geeignete Schutzmaßnahmen
zur Beseitigung oder Verminderung der Gefährdungen
festgelegt.
Schutzmaßnahmen umsetzen:
In diesem Schritt werden die festgelegten
Schutzmaßnahmen umgesetzt.
Wirksamkeit prüfen:
In diesem Schritt wird die Wirksamkeit der
umgesetzten Schutzmaßnahmen überprüft.

Welche Schutzmaßnahmen gibt es?
Es gibt verschiedene Arten von Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen. Dazu gehören:

Technische Maßnahmen:
Diese Maßnahmen sollen die Gefährdungsquelle beseitigen
oder verringern. Beispiele für technische Maßnahmen sind
die Verwendung von weniger gefährlichen Stoffen, die
Vermeidung von Staubbildung und die Absaugung
gefährlicher Stoffe.
Organisatorische Maßnahmen:
Diese Maßnahmen sollen den Kontakt der
Beschäftigten mit gefährlichen Stoffen verhindern
oder verringern. Beispiele für organisatorische Maßnahmen
sind die Kennzeichnung von Gefahrstoffen, die
Unterweisung der Beschäftigten und die Verwendung
persönlicher Schutzausrüstung.
Persönliche Schutzausrüstung:
Diese Ausrüstung soll die Beschäftigten vor den
Gefahren durch gefährliche Stoffe schützen.
Beispiele für persönliche Schutzausrüstung sind
Atemschutzmasken, Schutzhandschuhe und
Schutzkleidung.

Wer ist für die Gefährdungsbeurteilung verantwortlich?
Der Arbeitgeber ist für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich. Er kann diese Aufgabe selbst übernehmen oder an einen Fachkundigen, wie z. B. einen Betriebsarzt oder einen Fachkraft für Arbeitssicherheit, delegieren.

Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein wichtiges Instrument zur Verhütung von Gesundheits- und Umweltschäden durch gefährliche Stoffe. Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und die festgelegten Schutzmaßnahmen umzusetzen.

Praktische Tipps für Arbeitgeber
Um die Gefährdungsbeurteilung rechtskonform durchzuführen, sollten Arbeitgeber folgende Tipps beachten:

Die Gefährdungsbeurteilung sollte von einer
fachkundigen Person durchgeführt werden.
Die Gefährdungsbeurteilung sollte regelmäßig
aktualisiert werden.
Die Beschäftigten sollten über die Ergebnisse
der Gefährdungsbeurteilung und die getroffenen
Schutzmaßnahmen informiert werden.

Weiterführende Informationen
Weitere Informationen zur Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen finden Sie unter:

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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