Gewalt im Beruf, daheim und auf der Straße
... von Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Viele Menschen sind häufig von Gewalt bedroht oder ihr faktisch ausgesetzt. Das betrifft Gewalthandlungen im häuslichen Umfeld, am Arbeitsplatz und in der Öffentlichkeit. Drohender Gewalt sollte möglichst früh ausgewichen werden. Die Konfliktvermeidung kann hier schon Schlimmeres verhindern.
Einer Drohkulisse eine noch größere entgegenzusetzen, wirkt in den meisten Fällen eskalierend. Das gilt es zu vermeiden. Doch nicht immer gibt es Möglichkeiten, Gewalt aus dem Weg zu gehen. Auch dafür werden Lösungen gebraucht.
Was gilt als Gewaltereignis?
Erleidet jemand einen Schaden, der verursacht ist durch verbale, psychische oder körperliche Übergriffe, gilt dies als Schädigung durch ein Gewaltereignis.
Welche Gewaltformen treten häufig auf?
●	Physische Gewalt
	Schlagen, Stechen, Festhalten, Fesseln, Hebeln, 
	Treten, Kratzen oder Würgen, Schmerzgriffe
●	Verbale Gewalt
	Beleidigungen, Beschimpfungen, Drohungen,
	Schreien, aggressiver Tonfall, aggressive Sprache
●	Psychische Gewalt
	Mobbing, Einschüchterung, Demütigung,
	soziale Isolation, Herabwürdigung
Welche Gewalthandlungen treten häufig auf?
In den meisten Fällen gehen dem körperlichen Gewaltereignis verbale und psychische Gewalt voraus. Es entsteht eine Dynamik, die sich immer weiter steigert (Hochschaukeln) und schließlich in körperlicher Gewalt eskaliert. Die Dynamik erfolgt häufig nach demselben Muster: aggressiver Tonfall, aggressive Sprache, Schimpfen, Beleidigen, Bedrohen, Schreien, Schlagen ... Angriffe mit Gegenständen erfolgen meist erst im Laufe der körperlichen Übergriffe. Angriffe mit Waffen sind seltener, weil Waffen in den meisten Fällen vorsätzlich mitgeführt werden. Gegenstände und Waffen stellen die höchste Eskalationsstufe dar, die jedoch weniger häufig erreicht wird als die Gewaltformen der „Alltagsgewalt“.
Welche Berufe sind häufig betroffen?
Berufe mit häufigem Kontakt zu hilfsbedürftigen, aggressiven, psychisch belasteten oder kranken Menschen sind besonders häufig von Gewalt betroffen:
●	Notfallhilfe, Rettungsdienst und Feuerwehr
●	Polizei, Justizvollzug, Ordner, Sicherheitsdienste
●	Gesundheits- und Pflegeberufe
●	Sozialarbeiter, Beschäftigte in Ämtern
●	Politiker und Ehrenamtliche
Was sollten Betroffene tun?
●	Sofortmaßnahmen
	Bei akuter Gefahr: Polizei (110) oder
	Rettungsdienst (112) anrufen
●	Dokumentation
	Aufschreiben: Datum, Uhrzeit, Ort, Beteiligte, Ablauf
●	Meldung
	Anzeige bei der Polizei oder dem Arbeitgeber melden
●	Unterstützung
	Hilfe rufen, Zeugen ansprechen, psychologische
	Beratung in Anspruch nehmen
Was sollten Zeugen eines Gewaltvorfalls tun?
●	Hilfe leisten
	Sie müssen sich nicht selbst einer Gefahr
	aussetzen. Aber Sie sollten unbedingt sofort
	die Polizei (110) oder den Rettungsdienst (112)
	zu Hilfe rufen.
●	Unterstützung anbieten
	Trösten und ermutigen Sie Gewaltopfer, Hilfe in
	Anspruch zu nehmen.
●	Aussage
	Stellen Sie sich aktiv als Zeuge zur Verfügung
	und schildern Sie den Vorfall.
Was können Arbeitgeber tun?
Als Arbeitgeber sind Sie können Sie Maßnahmen ergreifen, um Gewalt am Arbeitsplatz zu verhindern. Dazu gehören:
●	Schulungen
	Deeskalationstechniken und Gewaltprävention schulen
●	Arbeitsorganisation
	Risikosituationen minimieren
●	Notfallpläne
	Notfallpläne erstellen, um in Gewaltsituationen richtig
	reagieren zu können
●	Unterstützung
	Betroffenen psychologische Hilfe und Beratung anbieten,	
	Täter sanktionieren, sich positionieren
Welche baulichen Schutzmaßnahmen gibt es?
Gewalt am Arbeitsplatz könne durch bauliche Schutzmaßnahmen verhindert werden. Dazu zählen:
●	Zugangskontrollen
	Zugänge zum Betriebsgelände, zu Gebäuden, Fluren,
	Garagen, Treppenhäusern und Lager- und Büroräumen
	sichern und kontrollieren
●	Fluchtwege
	Flucht- und Rettungswege einrichten, kennzeichnen und
	offen halten
●	Sicht- und Hörschutz
	Mitarbeiter und Kunden vor neugierigen Blicken anderer
	schützen und das Mithören durch Dritte vermeiden
●	Beleuchtung
	Arbeitsbereiche und Außenanlagen ausreichend beleuchten
	und tote Winkel (dunkle Ecken) ausleuchten
Welche technischen Schutzmaßnahmen gibt es?
Um Risiko von Gewalt am Arbeitsplatz zu reduzieren, können folgende technischen Schutzmaßnahmen Anwendung finden:
●	Alarmanlagen
	Um im Notfall schnell Hilfe rufen zu können, sind stille
	laute Alarmanlagen zweckmäßig
●	Videoüberwachung
	Offen ersichtlich deklarierte Videoüberwachung kann
	potenzielle Täter abschrecken und im Zweifel Beweise
	in Bild und Ton dokumentieren
●	Kommunikationsmittel
	Funkgeräte, Mobiltelefone oder Alarm-Buttons können
	im Notfall schnell Hilfe rufen
●	Schutzausrüstung
	Schutzwesten gegen Messerattacken und leichte Feuer-
	waffen, Helme gegen Schlagwaffen oder Schutzbrillen
	gegen Sprühmittel (Reizgas, Säuren) können wirksam
	gegen körperliche Angriffe helfen
Welche Handlungshilfen gibt es für Gewaltereignisse?
Wenn die Deeskalation durch besonnenes Handeln und ruhiges Sprechen nicht hilft, ist der Rückzug aus der gefährlichen Situation immer noch das beste Mittel, um Ärgeres zu vermeiden. Selbstverteidigung ist erst angebracht, wenn nichts anderes möglich ist. Aber auch zwischen Flucht und Verteidigung gibt es Optionen:
● Ruhig bleiben
● Abstand halten
● Aufmerksam Zuhören
● Verständnis zeigen
● Selbstbewusste Körpersprache
● Sofort den Notruf wählen
● Laut um Hilfe rufen
Ab wann sollte ein Gewaltvorfall als Arbeitsunfall gemeldet werden?
Auch eine Gewalttat, die zu einer gesundheitlichen Schädigung geführt hat, kann ein Arbeitsunfall sein. Das entscheidende Kriterium ist, dass die Gewalttat in einem ursächlichem Zusammenhang mit der ausgeübten Berufstätigkeit stehen muss. In diesem Fall sollte die Meldung möglichst unverzüglich nach dem Gewaltereignis erfolgen.
Was sollte nach einem Gewaltereignis geschehen?
Die folgenden fünf Schritte sollten möglichst unmittelbar nach der Gewalttat eingeleitet werden:
● Erste Hilfe
● Sicherung des Tatorts
● Meldung (Arbeitgeber/Polizei)
● Nachbereitung
Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
______________________________________
