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Dienstag, 14. Mai 2024

Ultraviolette Strahlung

Schutz vom Frühling bis durch den Herbst
... von Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. UV-Strahlung (Ultraviolette Strahlung) ist nicht allein im Sommer ein wichtiges Thema. Wer hauptsächlich im Freien arbeitet, sollte sich ab dem Frühling bis zum Herbstende vor der Ultraviolette Strahlung schützen. Ohne wirksamen Schutz gehen Beschäftigte, die unter freiem Himmel arbeiten, große Risiken ein, schwer zu erkranken. Auch wenn der Himmel wolkenverhangen oder komplett bedeckt ist.

Was ist UV-Strahlung?
Ein Teil des Sonnenlichts ist für Menschen unsichtbar. Es gibt drei Arten von UV-Strahlung:

UV-A
Diese Strahlung hat längere Wellenlängen und
am wenigsten von der Atmosphäre absorbiert.
UV-B
Die UV-B-Strahlung befinden sich zwischen
UV-A und UV-C. Sie hat eine mittlere Wellenlänge
und zeigt eine biologische Wirkung.
UV-C
Diese Strahlung hat kürzere Wellenlängen und
größtenteils von der Ozonschicht absorbiert.

UV-Strahlung kann zu Sonnenbrand, vorzeitiger Hautalterung und Hautkrebs führen.

Welche Folgen hat UV-Strahlung?
Wer zu oft oder zu lange ungeschützt der UV-Strahlung ausgesetzt ist, kann unter Sonnenbrand leiden, einen starken Juckreiz verspüren oder eine Bindehautentzündung bekommen. Dies sind eher die kurzfristigen Folegn einer Überdosis UV-Strahlung. Vorzeitige Hautalterung, Faltenbildung, Pigmentflecken und Hautkrebs gehören zu den mittel- und langfristigen Folgen.

Was muss eine Gefährdungsbeurteilung
zum Thema „UV-Strahlung“ berücksichtigen?
Wenn Arbeitgeber Mitarbeiter im Freien beschäftigen, müssen sie diese vor Gesundheitsschäden schützen, die speziell im Freien auftreten können. Dazu gehört auch der Schutz vor UV-Strahlung. Deswegen sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zum Thema „UV-Strahlung“ durchzuführen. Folgende Aspekte sind wichtig:

Ausgesetztsein der UV-Strahlung
Wie lange sind die Mitarbeiter im Freien?
Zu welchen Tageszeiten arbeiten sie
Welche Schutzkleidung tragen sie?

Risikogruppen
Welche Hautfarbe habe die Mitarbeiter?
(z. B. Menschen mit heller Haut sind empfindlicher)
Haben Mitarbeiter empfindliche Augen?
Waren Mitarbeiter schon einmal an Hautkrebs erkrankt?

Schutzmaßnahmen
Bereitstellung von Schutzkleidung
Schulung der Mitarbeiter
Information über die Risiken
Sonne zwischen 11 und 15 Uhr vermeiden
Schatten suchen (z. B. Bäume, Räume, Mauern)
Verschattungen schaffen (Sonnensegel, -schirme, -hüte)

Arbeitsmedizinische Vorsorge bei UV-Belastung!
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen für Mitarbeiter, die in der Hauptsache im Freien tätig sind, berücksichtigt speziell Hautveränderungen. Hier besteht wegen einer möglichen stärkeren UV-Belastung ein erhöhtes Risiko für Hautkrebs.

Weitere Informationen:

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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