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Montag, 3. Juni 2024

10 Fehler bei der Gefährdungsbeurteilung

Was Arbeitgeber wissen müssen
... von Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz hängen maßgeblich an einer ordnungsgemäßen Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Sie ist wesentlicher Bestandteil der Gewährleistung der Arbeitsplatzsicherheit und des Arbeitsschutzes. Arbeitgeber in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen – für jeden einzelnen Arbeitsplatz.

10 Fehler bei einer Gefährdungsbeurteilung
01. Fehlende Kenntnisse gesetzlicher Anforderungen
02. Mangelnde Einbeziehung der Mitarbeiter
03. Unzureichende Beachtung aller Arbeitsbereiche/Tätigkeiten
04. Ungenaue Erfassung und Bewertung der Risiken
05. Keine Berücksichtigung psychischer Belastungen
06. Fehlende Dokumentation von Ergebnissen/Maßnahmen
07. Mangelhafte Umsetzung und Überwachung der Maßnahmen
08. Mangelnde Qualifikation der Durchführenden
09. Unterlassene Aktualisierung, Auffrischung, Neubewertung
10. Verwendung ungeeigneter Methoden/Instrumente

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Zur Ermittlung und Bewertung von Risiken am Arbeitsplatz werden systematische Verfahren benutzt. Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage dieser Verfahren. In der Gefährdungsbeurteilung werden alle tatsächlich vorhandenen und alle möglichen Risiken erfasst, die für Beschäftigte in Verbindung mit ihrem konkreten Arbeitsplatz bestehen. Das Ziel besteht darin, die Risiken zu kategorisieren nach Schadenhöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit, um daraus geeignete Maßnahmen für den Schutz der Mitarbeiter an diesem Arbeitsplatz abzuleiten.

Wer muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen?
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verantwortlich für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Der Arbeitgeber kann diese Aufgabe auch delegieren: zum Beispiel an Führungskräfte. Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte oder nach § 7 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) beauftragte und befähigte Personen müssen grundsätzlich vor Beginn der Arbeiten und in ausreichenden Abständen die Arbeitsbedingungen bewerten, Gefährdungen minimieren und Maßnahmen zur Verbesserung durchführen. Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragte und Betriebsärzt sollen die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung unterstützen. Betriebsräte haben ein volles Mitbestimmungsrecht bei der Erarbeitung von Gefährdungsbeurteilungen. Arbeitnehmer beziehungsweise ihrer Vertreter haben das Recht auf Anhörung und das Recht, Vorschläge zu unterbreiten.

Wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?
Eine Gefährdungsbeurteilung muss bei der Ersteinrichtung und bei jeder Änderung von Arbeitsplätzen durchgeführt werden. Außerdem ist sie in regelmäßigen Abständen zu wiederholen. Unfälle, Arbeitsunfähigkeiten oder Veränderungen der Arbeitsbedingungen sind sogenannte anlassbezogene Gründe für die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung.

Was beinhaltet eine Gefährdungsbeurteilung?
Ermittlung der Risiken
Identifizierung aller potenziellen Gefahren für die
Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter

Bewertung der Gefährdungen
Beurteilung des maximalen Schadensausmaßes
und der Eintrittswahrscheinlichkeit sowie der Anzahl
der betroffenen Personen

Ableitung von Maßnahmen
Bestimmung geeigneter Schutzmaßnahmen zur
größtmöglichen Minderung oder zur vollständigen
Beseitigung der identifizieren Gefährdungen

Dokumentation
Die schriftliche Fixierung der Ergebnisse der
Gefährdungsbeurteilung sowie der daraus abgeleiteten
Maßnahmen ist gesetzlich vorgeschrieben.

Umsetzung und Kontrolle der Maßnahmen
Die Umsetzung der festgelegten Maßnahmen bedürfen
der kontinuierlichen Kontrolle und der Überprüfung ihrer
tatsächlichen Wirksamkeit.

Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung
Auch ohne anlassbezogene Gründe muss eine Gefährdungs-
beurteilung regelmäßig wiederholt werden. Deshalb gehört die
Planung der Wiederholungstermine als fester Bestandteil in jede
Gefährdungsbeurteilung.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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