Verantwortung des Arbeitgebers
... von Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Zuerst ist der Arbeitgeber für die Sicherheit am Arbeitsplatz verantwortlich. Das gilt auch für das Aufladen von Dienst- und Privathandys (oder Smartphones, Tablets, Laptops) am Arbeitsplatz. Wenn solche Geräte im Betrieb aufgeladen werden, dann dürfen ausschließlich intakte Geräte und Kabel dafür benutzt werden.
Manche Arbeitgeber tolerieren oder erlauben es ausdrücklich, wenn ihre Mitarbeiter ihre elektrischen Arbeitsmittel im Betrieb aufladen. Dagegen ist auch nichts zu sagen. Allerdings muss gewährleistet sein, dass der Ladevorgang nicht mit schadhaftem Zubehör und an beschädigten Endgeräten durchgeführt wird. Beschädigte Kabel und elektrische Geräte können an den defekten Stellen Brände verursachen. Das gilt auch für beschädigte Akkus.
Kollegen, die feststellen, dass ein Mitarbeiter trotzdem beschädigte Geräte oder beschädigtes Zubehör verwendet, sollten auf die bestehende Gefahr hingewiesen werden. Sollten sie sich uneinsichtig zeigen, ist sofort dem Arbeitgeber, dem Vorgesetzten oder einem Sicherheitsbeauftragten Meldung über den Vorfall zu machen.
Die Verantwortung für die Nutzung privater Arbeitsmittel am Arbeitsplatz trägt ebenfalls zuerst der Arbeitgeber. Er bleibt auch in diesem Fall verpflichtet, die Sicherheit aller Arbeitsplätze zu gewährleisten. Arbeitgeber sind deswegen gut beraten, ihre Mitarbeiter in dieser Hinsicht zu schulen und ihnen die Benutzung beschädigter Geräte und Zubehörteile ausnahmslos zu verbieten. Diese Untersagung sollte ausdrücklich auch für private Arbeitsmittel gelten. Die regelmäßigen Schulungen und die Belehrungen über solche Verbote sollten sich Arbeitgeber per Unterschrift von jedem Mitarbeiter bestätigen lassen und die Dokumentation nachweislich archivieren, um den Vorgang belegen zu können.
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