Beschäftigte nicht allein lassen
... von Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV-Vorschrift 1 bestimmen, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter in Sachen Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ausreichend und angemessen unterweisen. Dazu gehören auch die Aufklärung über Gesundheitsgefährdungen und die Nennung von Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen. Die Beschäftigten damit allein zu lassen, indem sie sich alles Wichtige selbst aneignen und der Arbeitgeber letztlich nur noch prüfend den Lernstand abfragt, ist unzulässig.
Eine angemessene Unterweisung der Mitarbeiter muss sich konkret mit den Gefährdungen für die Beschäftigten befassen, die ihnen an ihrem Arbeitsplatz begegnen. Darüber hinaus dürfen nicht allein nur die typische Arbeitssituationen der Mitarbeiter behandelt werden. Zusätzlich müssen die Unterweisungen auch auf die individuellen Arbeitsplatzsituationen zugeschnittenen Informationen ergänzt werden.
Der gesetzliche Anspruch ist, dass Beschäftigte aus diesen Unterweisungen ein eindeutiges Verhalten für sich persönlich ableiten können, das ihren konkreten Arbeitsplatzsituationen entspricht.
Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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