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Sonntag, 30. Juni 2024

Ist die Pause versichert?

Ausstempeln – Einstempeln egal
... von Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern bezahlte Pausen an: zum Beispiel zum Frühstück oder zum Mittagessen. Zigarettenpausen gehören in der Regel nicht zu den bezahlten, jedoch oft tolerierten Pausen.

Durch die Duldung von Zigarettenpausen werden diese quasi dann doch vom Arbeitgeber bezahlt. Viele Beschäftigte müssen für die Pausen extra ausstempeln und sich danach wieder einstempeln. Wenn sich dann am Pausenort ein Unfall ereignet, ist das für den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz unerheblich.

Kein Arbeitnehmer ist während seiner Arbeitszeit an einem Pausenort gesetzlich unfallversichert. Das gilt sowohl für die Kantine als auch für die Toilette und erst recht für die Zigarettenpause. Ob die Pause vom Arbeitgeber bezahlt wird oder nicht, spielt gar keine Rolle für die Bewertung des Unfalls. Unfälle am Pausenort sind keine Arbeitsunfälle.

Aber der Weg zum Pausenort und zurück zum Arbeitsort ist gesetzlich Unfallversichert. Wer also vor der Klotür ausrutscht und mit dem Auge an einem Nagel hängenbleibt, hat zumindest im übertragenen Sinn Glück gehabt. Hier greift der gesetzliche Unfallversicherungsschutz. Hat das Unfallopfer jedoch die Türschwelle überschritten, erlischt der gesetzliche Unfallversicherungsschutz. Der Schutz tritt erst wieder ein, wenn die Türschwelle auf dem Rückweg wieder überschritten wurde.

Das ist bei allen Pausen so: ob genehmigt oder nicht, bezahlt oder nicht.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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