Wer bezahlt die Brille?
... von Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Ein Sturz ist schnell passiert. Da stolpert jemand über ein Hindernis am Boden, bleibt mit dem Fuß an einer Unebenheit hängen oder fällt von der Leiter. Wenn durch diesen Sturz die Brille zu Bruch geht, steht die Frage im Raum: Wer zahlt die Reparatur oder die Neubeschaffung? Eigentlich tut das der zuständige Unfallversicherungsträger. Aber es gibt einiges zu beachten.
Wichtig ist, die Brille muss der Beschäftigte notwendigerweise bei der Arbeit tragen. Und sie muss auch beim Arbeitsunfall korrekt getragen worden sein. Wurde sie vorher abgelegt, zum Beispiel auf einem Tisch, einem, Regel oder auf dem Boden, und ist durch den Unfall deswegen dort beschädigt worden, werden die Kosten nicht erstattet.
Aber auch wer die Brille während des Unfalls korrekt getragen hat, muss einigen Aufwand betreiben, um die Kosten für die Brille erstattet zu bekommen. Der Arbeitgeber muss die Unfallanzeige zusammen mit der Reparaturrechnung der beschädigten Brille an den Unfallversicherer schicken. Außerdem muss eine Information darüber gegeben werden, ob bereits eine andere Stelle die Kosten ganz oder teilweise erstattet hat. Brillengläser werden voll ersetzt. Brillengestelle werden nur bis zu einer Erstattungsgrenze ersetzt. 100 Euro bis 300 Euro können hier veranschlagt werden, falls die Originalrechnung des Brillengestells vorgelegt werden kann.
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Heiko.Wruck@t-online.de
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