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Samstag, 1. Juni 2024

Was ist eine Brandschutzordnung?

Welche Brandschutzmaßnahmen sind Pflicht?
... Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Eine Brandschutzordnung ist ein Dokument, das die Brandschutzmaßnahmen in einem Betrieb oder einer Einrichtung regelt. Sie ist Teil des Brandschutzkonzepts und dient der Verhütung und Bekämpfung von Bränden.

Welche Brandschutzmaßnahmen sind Pflicht?
Die Pflicht zur Einhaltung von Brandschutzmaßnahmen ergibt sich aus verschiedenen Rechtsvorschriften, darunter:
Brandschutzgesetz (BSG)
Bauordnungsgesetz (BauO)
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Zu den wichtigsten Brandschutzmaßnahmen gehören:

Baulicher Brandschutz:
Dazu gehören Maßnahmen zur Verhinderung der
Brandentstehung und zur Verhinderung der Brandausbreitung.
Beispiele sind Brandschutzwände, Brandschutztüren
und Brandschutzklappen.
Feuerlösch- und Brandmeldeeinrichtungen:
Dazu gehören Einrichtungen zur Bekämpfung und
zur Früherkennung von Bränden. Beispiele sind Feuerlöscher,
Feuerlöschanlagen und Brandmeldeanlagen.
Flucht- und Rettungswege:
Dazu gehören Wege und Treppen, die im Brandfall
zur Flucht und Rettung von Personen dienen.
Personenunterweisung:
Dazu gehören Unterweisungen der Beschäftigten über
die Brandschutzmaßnahmen und das Verhalten im Brandfall.

Brandschutzordnung
Die Brandschutzordnung ist in drei Teile gegliedert:

Allgemeine Vorschriften:
Diese Vorschriften gelten für alle Bereiche des
Betriebs oder der Einrichtung.
Besondere Vorschriften:
Diese Vorschriften gelten für bestimmte Bereiche
oder Tätigkeiten, die ein erhöhtes Brandrisiko bergen.
Anlagenverzeichnis:
In diesem Verzeichnis werden alle Brandschutzein-
richtungen und -anlagen aufgeführt.

Pflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Brandschutzordnung zu erstellen und zu verwirklichen. Er ist auch verpflichtet, die Beschäftigten über die Brandschutzordnung zu unterweisen.

Brandschutzmaßnahmen sind wichtig, um Menschen und Sachwerte vor Bränden zu schützen. Arbeitgeber haben eine Reihe von Pflichten zur Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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