Nach der Gefahrenlage vorausschauen
... von Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Maßnahmen, die nach einem Ereignis ergriffen werden, um weitere negative Auswirkungen zu minimieren oder ganz zu verhindern, werden als sogenannte nachgehende Vorsorge bezeichnet. Verwendung findet dieser Begriff in der Umweltpolitik, in der Medizin und im Katastrophenschutz.
Ziel der nachgehenden Vorsorge in der Medizin ist es, mögliche Komplikationen bei Patienten nach schweren Erkrankungen oder Eingriffen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.
Maßnahmen zur nachgehenden Vorsorge werden von Unternehmen und Behörden veranlasst, wenn gefährliche Tätigkeiten beendet wurden, die nach längeren Latenzzeiten Gesundheitsstörungen zur Folge haben können. Die rechtliche Handlungsgrundlage ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).
Im Umwelt- oder Katastrophenschutz umfassen Maßnahmen der nachgehende Vorsorge zum Beispiel nach einem Unfall oder nach einer Naturkatastrophe Beobachtungen, und Überprüfungen von Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt: z. B. die Dekontamination kontaminierter Gebiete, die Wiederherstellung von Infrastrukturen oder die Unterstützung vor betroffener Personen.
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