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Samstag, 13. Juli 2024

Arbeitsschutz durch Verhaltensänderung

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
... von Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Eine gezielte Verhaltensänderung des einzelnen Mitarbeiters kann den Arbeitsschutz insgesamt wirksam erhöhen. Ebenso ist es bei verhältnisändernden Maßnahmen. das Zusammenspiel von verhaltens- und verhältnisändernden Maßnahmen kann das Risiko von Unfällen und Krankheiten im Unternehmen wirksam reduzieren.

Was sind verhaltensändernde Maßnahmen?
Das Ziel verhaltensändernder Maßnahmen besteht darin, das Verhalten des einzelnen Mitarbeiters bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu verändern. Durch die Verhaltensveränderung sollen die Risiken Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen abgebaut oder gänzlich ausgeschlossen werden. Zu den verhaltensändernden Maßnahmen gehören:

Schulungen und Weiterbildungen
Um das Bewusstsein für Arbeitssicherheit zu schärfen,
sind regelmäßige Schulungen notwendig. Sie stellen
das notwendige Wissen zur Verfügung, um sicher und
gesund zu arbeiten.

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Schutzhelme, Handschuhe und Sicherheitsschuhe tragen
dazu bei, Unfall- und Verletzungsrisiken zu reduzieren. Es
kommt also darauf an, die Schutzausrüstung auch tatsächlich
zu tragen - und zwar korrekt. Die Ausrüstung gar nicht zu
tragen oder zu leger, fördert Unfälle und Verletzungen.

Arbeitsanweisungen und Verhaltensregeln
Um Mitarbeitern zu helfen, sich gesundheitsbewusst und sicher-
heitskonform zu verhalten, sind klare, eindeutige Anweisungen
und Verhaltensregeln notwendig.

Feedback und Belohnungssysteme
Mitarbeiter können motiviert werden, sich an die Regeln zu halten
und ihr Verhalten zu ändern. Positive Rückmeldungen fördern ge-
wünschte Verhaltensänderungen. Auch Belohnungen verstärken
den Anreiz zur Verhaltensänderung.

Was sind verhältnisändernde Maßnahmen?
Veränderungen der Arbeitsumgebung und der Arbeitsbedingungen vor Ort werden durch verhältnisändernde Maßnahmen erzielt. Beispiele dafür sind:

Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung
Überbeanspruchungen, Dauerbelastungen und Ermüdung
können wirksam durch ergonomische Eigenschaften beein-
flusst werden. Eine dauerhafte ungünstige Körperhaltung
führt zur Verkrampfung und höherem körperlichen Verschleiß.
Ungünstige Konstellationen bei der Bildschirmarbeit (Auflösung,
Abstand, Umgebungslicht) führen zu Ermüdungserscheinungen.
Die Arbeitsmittel und die Büroausstattung müssen daher unbe-
dingt ergonomisch an die Erfordernisse des einzelnen Mitarbeiters
angepasst werden.

Technische Schutzmaßnahmen
Automatische Abschaltungen, Schutzvorrichtungen an Maschinen
und andere Sicherheitstechnik sollten nicht manipuliert werden.
Nur voll funktionsfähig und einsatzbereit können sie helfen, Unfälle
und Verletzungen wirksam zu vermeiden.

Organisatorische Maßnahmen
Klare Pausenregelungen, die Vermeidung von Überstunden sowie
eine optimale Arbeitsorganisation gewährleisten die Gesundheit der
Mitarbeiter und erhöhen ihre Zufriedenheit.

Gefahrenstoffmanagement
Werden gefährliche Stoffe durch weniger gefährliche ersetzt, so er-
höht dies die Arbeitssicherheit massiv und verringert gesundheitliche
Risiken gravierend.

Welche Managementlösungen bieten sich für den Arbeitsschutz an?
Es gibt verschiedene Lösungen für ein effektives Arbeitsschutzmanagement, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter sicherzustellen. Dazu gehören:

Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS)
Arbeitsschutzprozesse müssen systematisch gestaltet und
kontinuierlich verbessert werden.

Risikobewertung und Gefährdungsbeurteilung
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßig Gefähr-
dungsbeurteilungen durchzuführen, die Risiken zu bewerten
und Maßnahmen zum Schutz ihrer Beschäftigten einzuleiten.
Das gilt für jeden einzelnen Arbeitsplatz ab dem ersten sozial-
versicherungspflichtig Beschäftigten.

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
Das BGM fördert die Gesundheit der Mitarbeiter durch präventive
Maßnahmen (z. B. Gesundheitskurse, Betriebssport oder Stress-
bewältigungstrainings).

Arbeitsschutzausschuss und Sicherheitsbeauftragte
Die Benennung von Sicherheitsbeauftragten und die Einrichtung
von Arbeitsschutzausschüssen sind notwendig, um den Arbeits-
Schutz imUnternehmen auch tatsächlich zu gewährleisten. Hier
werden Fragen, Erfahrungen, Ideen und Ergebnisse gesammelt,
um den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit kontinuierlich zu
verbessern.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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