Was Arbeitgeber wissen müssen
... von Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Arbeitsschutzrecht, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sind unverzichtbar für jedes Unternehmen. Sie sind entscheidende Faktoren für den Unternehmenserfolg und gehören außerdem zu den Grundrechten jedes Arbeitnehmers in Deutschland. Arbeitgeber sind daher in mehrfacher Hinsicht gut beraten, alle drei Bereiche permanent im Blick zu haben.
Was gehört zum Arbeitsschutzrecht?
Zum Arbeitsschutzrecht zählen alle gesetzlichen Regelungen für den Schutz der Beschäftigten bei der Arbeit. Diese Vorschriften sind von den Arbeitgebern einzuhalten. Sie haben außerdem die Pflicht, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz ihrer Mitarbeiter bei der Arbeit zu gewährleisten. Die Vorschriften sind:
● das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG);
● die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV);
● die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV);
● die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV);
● die Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR);
● die Unfallverhütungsvorschriften (UVV).
Was gehört zum Arbeitsschutzgesetz?
Die Grundlage des deutschen Arbeitsschutzrechts ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Darin sind alle allgemeinen Anforderungen an den Arbeitsschutz festgelegt. Demnach sind die Arbeitgeber verpflichtet, alle Gefährdungen an jedem Arbeitsplatz zu ermitteln, diese zu nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensumfang zu beurteilen sowie effektive Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter bei der Arbeit zu treffen. Die Arbeitgeber haben zu gewährleisten, dass diese Maßnahmen regelmäßig durchgeführt und überprüft werden. Bei Bedarf sind die Maßnahmen an die aktuelle Situation anzupassen. Zu diesen Maßnahmen gehören:
● eine Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitsplatz;
● die Arbeitsmedizinische Vorsorge;
● die Unterweisungen jedes Beschäftigten;
● die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit
und Betriebsärzten;
● die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat.
Was gehört zum Arbeitssicherheitsgesetz?
Das as Arbeitsschutzgesetz wird mit dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ergänzt. Hier wird die Zusammenarbeit geregelt zwischen Arbeitgebern, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten. Unternehmen sind ab einer bestimmten Größe gesetzlich verpflichtet, Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen. Sie unterstützen die Arbeitgeber bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes. Die Kosten dafür trägt der Arbeitgeber. Zu den Aufgaben von Betriebsärzte und Fachkräften für Arbeitssicherheit gehören:
● Beratung des Arbeitgebers in allen Fragen
des Arbeitsschutzes;
● Durchführung von Begehungen und Unter-
suchungen am Arbeitsplatz;
● Teilnahme an Betriebsversammlungen und
Sitzungen des Betriebsrats;
● Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden.
Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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