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Sonntag, 21. Juli 2024

Mythen zur UV-Strahlung

Faktencheck für Arbeitnehmer
... von Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Nicht erst seit die Klimaerwärmung die Medien täglich neu befeuert, ist die UV-Strahlung der Sonne ein Thema für die Menschen geworden. Die einst als harmloser Sonnenbrand unterschätzte Verbrennung der Haut ist zum Krebsthema avanciert. Gebräunte Haut gilt immer noch als sexy und gesund. Ihr werden auch bessere Schutzeigenschaften vor der UV-Strahlung zugeschrieben. Welche Mythen zur UV-Strahlung stimmen und welche nicht?

01. Braune Haut schützt
Falsch! Die gebräunte Haut bietet weniger Schutz als ein Sonnenschutzmittel. Die Braunfärbung der Haut zeigt den Grad der Hautschädigung an.

02. UV-Strahlung gibts auch im Schatten
Richtig! Schatten schirmt zwar die direkte Sonneneinstrahlung ab, reflektierte UV-Strahlen erreichen und durchdringen jedoch den Schattenbereich (z. B. Reflexionen von Wasser, Sand, Schnee oder hellen Oberflächen).

03. Bewölkter Himmel verringert UV-Strahlung
Falsch! Bis zu 80 Prozent der UV-Strahlung durchdringen die Wolkendecke.

04. UV-Strahlung ist im Winter weniger intensiv
Richtig! Kürzere Tage und ein niedriger Sonnenstand machen die UV-Strahlung generell schwächer. Trotzdem bestehen Risiken in schneereichen Gebieten und in großen Höhen.

05. Die Hände können frei bleiben
Falsch! Alle ungeschützten Hautstellen sind gefährdet (Gesicht, Nacken), also auch die Hände.

06. Kleidung und Sonnenschutzmittel sind die erste Wahl
Richtig! Lange Hosen, geschlossene Schuhe, Mützen und Hüte sowie langärmlige Oberbekleidung gehören neben einem Sonnenschutzmittel mit einem Lichtschutzfaktor von mindestens 30 zur ersten Wahl beim Sonnenschutz.

07. Es reicht, sich einmal morgens mit Sonnenschutzmittel einzureiben
Falsch! Alle zwei Stunden sollte der Sonnenschutz erneut aufgetragen werden. Schwitzen, Reibung und Wasser tragen ihn ab. Je intensiver die Sonneneinstrahlungist, umso häufigerer ist ein neuer Auftrag nötig.

08. Arbeitskleidung braucht speziellen UV-Schutz
Richtig! Wer viel im Freien arbeitet, braucht spezielle UV-Schutzkleidung. Sie bietet einen höheren Schutzfaktor als normale Kleidung.

09. Eine Schirmmütze ersetzt die Sonnenbrille
Falsch! Eine Sonnenbrille (mit UV-400-Schutz) filtert schädliche UV-Strahlen vor den Augen und ist unverzichtbar. Die Schirmmütze schirmt nur das Gesicht von direkter Einstrahlung ab. Sie schützt nicht die Augen.

10. Sonnenschutzmittel haben ein Verfallsdatum
Richtig! Sonnenschutzmittel nach Anbruch im Regelfall 6 - 12 Monate haltbar. Sie verlieren ihre Wirksamkeit. Abgelaufene Produkte sollten nicht mehr verwendet werden.

11. Jede Sonnenbrille schützt
Falsch! Einen zuverlässigen Schutz vor UVA- und UVB-Strahlen bieten Sonnenbrillen erst mit der Angabe „UV-400“.

12. Medikamente können die Empfindlichkeit der Haut gegenüber UV-Strahlung erhöhen
Richtig! Zum Beispiel Johanniskrautpräparate, Antibiotika, Chemotherapeutika, bestimmte Schmerzmittel oder Antidepressiva, Blutdrucksenker beziehungsweise Akne-Medikamente können die Haut empfindlicher für UV-Strahlung machen.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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