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Samstag, 27. Juli 2024

Vision Zero

Was Prävention bewirken soll
... von Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Unfälle, Verletzungen und Erkrankungen im Arbeitsleben komplett auf null zu reduzieren, das ist der idealisierte Anspruch, der mit „Vision Zero“ gemeint ist. Kernelement dieser Überlegung ist die Prävention. Idealerweise sollen sich keine Arbeitsunfälle mehr ereignen oder Berufserkrankungen auftreten. Es ist nicht bedeutsam, ob dieses Ideal jemals erreicht werden kann. Wichtig ist allein, sich dem Nullwert nah wie möglich dauerhaft anzunäheren.

Was bedeutet Prävention genau?
Prävention bedeutet zuvorkommen oder verhüten. Verhütet werden sollen zum Beispiel Risiken, schädliche Folgen, Krankheiten, Katastrophen oder unerwünschte Situationen. Verhütung, Vorbeugung oder Vorsorge braucht die Bereitschaft, Strukturen, Abläufe und Gewohnheiten zu entwickeln, die bereits im Vorfeld einer unerwünschten Situation wirksam werden. Die Prävention ist zum zentralen Handlungsfeld in zahlreichen politischen, gesellschaftlichen und gesundheitlichen Bereichen avanciert.

Wie gliedern sich Präventionsmaßnahmen?
Die universelle Prävention wendet sich an die gesamte Bevölkerung. Bei der selektiven Prävention werden besonders gefährdete Personen angesprochen. Die indizierte Prävention richtet sich bereits Betroffene. In vier Kategorien lassen sich Präventionsmaßnahmen einteilen:

Primäre Prävention
Risiken und Gefahren sollen bereits im Vorfeld
erkannt, vermieden und beseitigt werden.
Sekundäre Prävention
Hier geht es um Maßnahmen, die speziell auf
bereits als gefährdet angesehene Personen an-
gewendet werden.
Tertiäre Prävention
Hier geht es die möglichst frühe Erkennung und
Behandlung bereits eingetretener gesundheitlicher
Störungen, um deren Verschlimmerung zu verhindern.
Quartäre Prävention
Damit werden Maßnahmen zur Rückfallprophylaxe be-
zeichnet oder auch Strategien zur Vermeidung unnötiger
medizinischer Maßnahmen.

Kosten-Nutzen-Verhältnis bei der Prävention
Bei der Kosten-Nutzen-Debatte im Zuge der Prävention kommt es immer wieder zu großen gesellschaftlichen Diskussionen. Extremstandpunkte verpflichten den Staat zur Übernahme aller verhütenden Verantwortung und favorisieren eine Präventionspflicht für jeden einzelnen Bürger und jeden einzelnen Umstand (Vollkaskomentalität). Die Extremstandpunkte auf der anderen Seite der Skala favorisieren die möglichst vollständige und umfassende Eigenverantwortung des mündigen Bürgers und streben die vollständige Beseitigung sämtlicher staatlicher Leistungen für Präventionsmaßnahmen an. Auch für die Folgen eingetretener unerwünschter Situationen sollen die Betroffenen dann allein selbst haften. Der Staat soll sich komplett raushalten. Der dritte Standpunkt liegt zwischen beiden Extremen. Staatliche und Eigenverantwortung sollen sich bei der Prävention gegenseitig ergänzen. In welchem Umfang, ist jedoch politisch umstritten. Schwierig wird es, wenn zu erwartende Kosten gegen den zu erwartenden Nutzen abgewogen und dabei die Beachtung von Persönlichkeitsrechten berücksichtigt werden müssen.

Was ist das Präventionsparadoxon?
Dieser Begriff beschreibt einen scheinbaren Widerspruch: Maßnahmen, die für die Gesamtbevölkerung sehr wirksam sind, bieten einzelne Individuen möglicherweise weniger Vorteile. Trotz dessen sollen Mitarbeiter verpflichtet werden, an Präventionsmaßnahmen teilzunehmen, um ein sicheres, gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen (politisch geforderte Masern- oder Corona-Impfpflicht). Paradoxerweise kann es trotz des Erfolges der massenhaften Präventionsimpfungen zu fehlender Akzeptanz derselben kommen.

Was ist das Präventionsgesetz?
Das Präventionsgesetz (PrävG) ist ein Bundesgesetz. Das Gesetz ist stark umstritten. Eine vage Zielsystematik orientiert sich am Lebenslauf: „Gesund aufwachsen“, „Gesund leben und arbeiten“ sowie „Gesund im Alter“. Am Gesetz kritisiert wird, dass die Präventionsmaßnahmen punktuell blieben und keine Strukturbildung oder Teilhabe erfolgte. Das Präventionsgesetz zielt auf die Gesundheitsförderung, einschließlich des Arbeitsumfelds. Unternehmen in Deutschland sind daher gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu ergreifen.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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