Welche sind geeignete Lärmschutzmaßnahmen?
... Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Die Lärmschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) regelt den Schutz der Beschäftigten vor Lärm am Arbeitsplatz. Sie ist eine Umsetzung der EU-Richtlinie 2003/10/EG über Lärm am Arbeitsplatz.
Ziel der Lärmschutzverordnung
Das Ziel der Lärmschutzverordnung ist es, die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten vor den Gefahren durch Lärm am Arbeitsplatz zu schützen.
Hauptpflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, folgende Maßnahmen zu treffen, um die Beschäftigten vor Lärm am Arbeitsplatz zu schützen:
● Eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen:
Der Arbeitgeber muss ermitteln, ob und in welchem Umfang
seine Beschäftigten Lärm ausgesetzt sind.
● Maßnahmen zur Verringerung der Lärmexposition zu treffen:
Der Arbeitgeber muss Maßnahmen ergreifen, um die Lärmexposition
der Beschäftigten so weit wie möglich zu verringern.
● Die Beschäftigten über die Gefahren durch Lärm und
die getroffenen Schutzmaßnahmen zu unterweisen:
Der Arbeitgeber muss die Beschäftigten über die Gefahren durch
Lärm und die getroffenen Schutzmaßnahmen unterweisen.
Lärmexpositionsgrenzwerte
Die Lärmschutzverordnung legt Lärmexpositionsgrenzwerte fest, die nicht überschritten werden dürfen:
● Tages-Lärmexpositionspegel:
Der Tages-Lärmexpositionspegel (LEX,8h) darf 85 dB(A)
nicht überschreiten.
● Pegelspitzen:
Die Pegelspitze (LpC,peak) darf 137 dB(C) nicht überschreiten.
Lärmschutzmaßnahmen
Es gibt eine Reihe von Maßnahmen, die zur Verringerung der Lärmexposition am Arbeitsplatz eingesetzt werden können. Dazu gehören:
● Technische Maßnahmen:
Dazu gehören Maßnahmen zur Verringerung der
Lärmquelle, wie z. B. die Verwendung von lärmarmen
Maschinen und Geräten oder die Absaugung von Lärmquellen.
● Organisatorische Maßnahmen:
Dazu gehören Maßnahmen zur Verringerung der
Lärmexposition der Beschäftigten, wie z. B. die Einführung
von Schichtarbeit oder die Verlagerung von Lärmquellen
in separate Bereiche.
● Persönliche Schutzausrüstung:
Dazu gehören Maßnahmen zur Verwendung von
persönlichem Gehörschutz, wie z. B. Gehörschutzstöpsel
oder Gehörschutzkapseln.
Die Lärmschutzverordnung ist ein wichtiges Instrument zum Schutz der Beschäftigten vor den Gefahren durch Lärm am Arbeitsplatz. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Lärmschutzverordnung einzuhalten und die erforderlichen Maßnahmen zur Verringerung der Lärmexposition der Beschäftigten zu treffen.
Praktische Tipps für Arbeitgeber
Um die Lärmschutzverordnung rechtskonform umzusetzen, sollten Arbeitgeber folgende Tipps beachten:
● Die Gefährdungsbeurteilung sollte von einer
fachkundigen Person durchgeführt werden.
● Die Lärmschutzmaßnahmen sollten regelmäßig
überprüft und aktualisiert werden.
● Die Beschäftigten sollten über die Lärmschutz-
maßnahmen und die getroffenen Schutzmaßnahmen
informiert werden.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen zur Lärmschutzverordnung finden Sie unter:
● Lärmschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
● Technische Regeln für Lärm (TRL)
● Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
● Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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