Schutz von Schwangeren und Stillenden
... von Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Das Berufsleben stellt werdende und stillende Mütter häufig vor besondere Herausforderungen. Um speziell auch diese Müttergruppen zu schützen, wurde in Deutschland das Mutterschutzgesetz (MuSchG) beschlossen. Darin werden die Rechte und Pflichten auch von werdenden und stillenden Müttern geregelt. Das betrifft explizit auch die Pflichten der Arbeitgeber.
Was ist das Mutterschutzgesetz (MuSchG)?
Das Mutterschutzgesetz bestimmt den Schutz werdender und stillender Müttern sowie den Schutz ihrer (auch ungeborenen) Kinder am Arbeitsplatz. Geregelt wird, welche Schutzmaßnahmen Arbeitgeber wirksam umzusetzen haben und welche Arbeitsbedingungen für werdende und stillende Mütter unzulässig sind. Damit sollen Benachteiligungen dieser Frauen am Arbeitsplatz vermieden sowie die Gesundheit von Müttern und Kindern am Arbeitsplatz gewährleistet werden.
Was beinhaltet eine
mutterschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung?
Arbeitgeber sind verpflichtet, sowohl eine anlassunabhängige als auch eine anlassbezogene mutterschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Zu prüfen sind die Arbeitsbedingungen für werdende und stillende Mütter hinsichtlich möglicher gesundheitlicher Risiken. Werden Gefährdungen festgestellt, müssen Arbeitgeber wirksame Schutzmaßnahmen ergreifen.
Welche Tätigkeiten sind für Schwangere unzulässig?
Schwangere dürfen nicht alle Tätigkeiten uneingeschränkt ausüben. Ihre Gesundheit sowie die des Kindes dürfen nicht gefährdet werden. Dazu gehören:
● Schwerstarbeit und akkordähnliche Arbeit;
● Tätigkeiten mit erhöhter Unfallgefahr;
● Arbeiten mit gesundheitsschädlichen Stoffen,
Strahlen oder Lärm;
● Nachtarbeit und Mehrarbeit.
Welche Tätigkeiten sind für Stillende unzulässig?
Bestimmte Tätigkeiten sind auch für stillende Mütter unzulässig. Auch hier darf die Gesundheit der Frau oder des Kindes nicht beeinträchtigen werden. Dazu zählen:
● Tätigkeiten mit gesundheitsschädlichen Stoffen,
Strahlen oder Lärm;
● Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr;
● Mehrarbeit.
Was sind mutterschutzgerechte
Anpassung der Arbeitsbedingungen?
Werdende und stillende Mütter haben ein Recht auf angepasste Arbeitsbedingungen. Diese müssen von den Arbeitgebern so eingerichtet werden, dass sie die Gesundheit der Frauen und ihrer (auch ungeborenen) Kinder am Arbeitsplatz nicht gefährden. Dazu gehören:
● Arbeitszeitverkürzung oder -verschiebung
● Bereitstellung von Ruheräumen und Still-
möglichkeiten;
● Anpassung des Arbeitsplatzes oder Umsetzung
auf einen anderen Arbeitsplatz.
Ist eine mutterschutzgerechte Anpassung nicht möglich, muss die Frau vom Arbeitgeber von der Arbeit freigestellt werden. Es ist Mutterschaftsgeld zu zahlen.
Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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