Was sie leistet und was nicht
... Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Sozialversicherung, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz schützt. Sie ist in Deutschland für alle Beschäftigten Pflicht.
Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie bei Berufskrankheiten:
● Arbeitsunfälle:
Arbeitsunfälle sind Unfälle, die sich Versicherte bei ihrer Arbeit
und auf Dienstwegen erleiden.
● Wegeunfälle:
Wegeunfälle sind Unfälle, die sich Versicherte auf dem Weg
von zu Hause zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause erleiden.
● Berufskrankheiten:
Berufskrankheiten sind Krankheiten, die durch die berufliche
Tätigkeit verursacht werden.
Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Kosten für:
● Heilbehandlung:
Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Kosten für
die Heilbehandlung von Arbeits- und Wegeunfällen sowie von
Berufskrankheiten.
● Rehabilitation:
Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Kosten für
die Rehabilitation von Versicherten, die durch einen Arbeits-
oder Wegeunfall oder eine Berufskrankheit in ihrer Erwerbs-
fähigkeit beeinträchtigt sind.
● Versorgung:
Die Gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Kosten
für die Versorgung von Versicherten, die durch einen Arbeits-
oder Wegeunfall oder eine Berufskrankheit dauerhaft in
ihrer Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt sind.
Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen werden!
Die Gesetzliche Unfallversicherung übernimmt nicht die Kosten für:
● Unfälle in der Freizeit:
Unfälle, die sich Versicherte in der Freizeit erleiden,
werden nicht von der Gesetzlichen Unfallversicherung
übernommen.
● Krankheiten, die nicht durch die berufliche
Tätigkeit verursacht werden:
Krankheiten, die nicht durch die berufliche Tätigkeit
verursacht werden, werden nicht von der Gesetzlichen
Unfallversicherung übernommen.
● Kosten für die Behandlung von Vorerkrankungen:
Kosten für die Behandlung von Vorerkrankungen werden nicht
von der Gesetzlichen Unfallversicherung übernommen.
Weitere Informationen!
● Gesetzliche Vorschriften:
Die Leistungen der Gesetzlichen Unfallversicherung
sind in der Berufsgenossenschaftlichen Unfallversicherungs-
ordnung (DGUV) geregelt.
● Anspruchsvoraussetzungen:
Die Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen der Gesetzlichen
Unfallversicherung sind in der DGUV-Vorschrift 1 geregelt.
● Formulare:
Die Formulare für die Beantragung von Leistungen der Gesetzlichen
Unfallversicherung können auf den Internetseiten der
Berufsgenossenschaften heruntergeladen werden.
Tipps!
● Versicherte sollten
sich bei Unfällen oder Berufskrankheiten
an die zuständige Berufsgenossenschaft wenden.
● Versicherte sollten
die Unterlagen, die für die Beantragung von
Leistungen erforderlich sind, sorgfältig aufbewahren.
● Versicherte sollten
sich regelmäßig über die Leistungen der gesetzlichen
Unfallversicherung informieren.
Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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