Warnkleidung: Hingucker in der Dunkelheit!
... von Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Sichtbarkeit ist entscheidend für die Sicherheit von Menschen im Alltag. Sei es auf der Straße, auf der Autobahn oder auf dem Betriebshof – schnell passiert es, dass eine Person übersehen wird. Die Folgen können dramatisch sein. Warnkleidung verbessert die Sichtbarkeit.
Sehen und gesehen werden
Bei schlechten Lichtverhältnissen (Nacht und Nebel), aber auch bei viel oder sehr wenig Bewegung setzt Warnkleidung besondere Punkte der Aufmerksamkeit. Sie sticht aus ihrer Umgebung heraus und dringt in den Blick. Warnkleidung verbessert die Sicherheit einer Arbeitsumgebung genauso wie die Umgebung im Straßenverkehr, weil sie durch ihre Signalwirkung eine Ausnahmesituation schafft.
Warnkleidung für Fußgänger (Freizeit)
Sind Fußgänger, Radfahrer oder Jogger ohne Warnkleidung in der Dunkelheit unterwegs, treten zwei Effekte auf: Sie verschwinden in der Dunkelheit und sie gehen im Meer der Lichtsignale und Refektionen unter. Deswegen ist für diese Personengruppen das Tragen von Warnwesten oder anderen reflektierenden Kleidungsstücken enorm wichtig. Die erhöhte Sichtbarkeit hebt sie aktiv aus ihrer Umgebung für andere Verkehrsteilnehmer heraus. Zudem besteht in zahlreichen Arbeitsumgebungen das Risiko, übersehen zu werden. Dieses Risiko gilt es, zu reduzieren.
Es gibt es keine gesetzlichen Vorschriften für Warnkleidung für Fußgänger im Freizeitbereich. Empfohlen wird Kleidung mit reflektierenden Elementen. Die reflektierenden Elemente sollten an möglichst vielen Stellen der Bekleidung angebracht sein, insbesondere an Ärmeln, Brust und Rücken sowie an den Beinen. Sie sollten aus verschiedenen Blickwinkeln zu sehen sein, um Warnwirkung zu gewährleisten. Für Jogger oder Radfahrer gibt es spezielle Warnkleidung. Auch hier gibt es keine gesetzlichen Vorschriften.
Warnkleidung für gewerbliche Nutzung
Die Norm EN ISO 20471 der Europäischen Union gibt die gesetzliche Anforderungen vor, die gewerbliche Warnkleidung erfüllen muss. Darin sind die Farbgebung, die Reflexionswirkung und die Gestaltung festgelegt. Diese Warnkleidung ist nach den Anforderungen an die Sichtbarkeit wie folgt untergliedert:
● Klasse 1
geringste Anforderungen und ist für
Arbeiten mit geringem Verkehrsauf-
kommen oder guter Sicht geeignet
● Klasse 2
mittlere Anforderungen und ist für
Arbeiten mit mittlerem Verkehrsauf-
kommen oder Tageslicht geeignet
● Klasse 3
höchste Anforderungen und ist für
Arbeiten mit hohem Verkehrsauf-
kommen oder schlechter Sicht geeignet
Zusätzlich zu den Anforderungen an die Sichtbarkeit muss Warnkleidung für gewerbliche Zwecke auch weiteren Anforderungen entsprechen: z. B. Beständigkeit gegenüber Witterungseinflüssen, Atmungsaktivität und Tragekomfort. Auch dafür gibt es Normen und Vorschriften.
Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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