Wozu Vibrationsschutzmaßnahmen dienen
... Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Die Vibrationsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) regelt den Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Vibrationen am Arbeitsplatz. Sie ist eine Umsetzung der EU-Richtlinie 2002/44/EG über die Einwirkung von Vibrationen auf Arbeitnehmer.
Ziele der Vibrationsschutzverordnung
Das Ziel der Vibrationsschutzverordnung ist es, die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten vor den Gefahren durch Vibrationen am Arbeitsplatz zu schützen.
Hauptpflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, folgende Maßnahmen zu treffen, um die Beschäftigten vor Vibrationen am Arbeitsplatz zu schützen:
● Eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen:
Der Arbeitgeber muss ermitteln, ob und in welchem Umfang
seine Beschäftigten Vibrationen ausgesetzt sind.
● Maßnahmen zur Verringerung der Vibrationsexposition zu treffen:
Der Arbeitgeber muss Maßnahmen ergreifen, um die Vibrationsexposition
der Beschäftigten so weit wie möglich zu verringern.
● Die Beschäftigten über die Gefahren durch Vibrationen
und die getroffenen Schutzmaßnahmen zu unterweisen:
Der Arbeitgeber muss die Beschäftigten über die Gefahren durch
Vibrationen und die getroffenen Schutzmaßnahmen unterweisen.
Vibrationsgrenzwerte
Die Vibrationsschutzverordnung legt Vibrationsgrenzwerte fest, die nicht überschritten werden dürfen:
● Tages-Vibrationsexpositionspegel:
Der Tages-Vibrationsexpositionspegel (HAV,8h) darf 2,5 m/s²
nicht überschreiten.
● Pegelspitzen:
Die Pegelspitze (A(8h),peak) darf 5 m/s² nicht überschreiten.
Vibrationsschutzmaßnahmen
Es gibt eine Reihe von Maßnahmen, die zur Verringerung der Vibrationsexposition am Arbeitsplatz eingesetzt werden können. Dazu gehören:
● Technische Maßnahmen:
Dazu gehören Maßnahmen zur Verringerung der Vibrationsquelle,
wie z. B. die Verwendung von vibrationsarmen Maschinen und Geräten
oder die Absaugung von Vibrationsquellen.
● Organisatorische Maßnahmen:
Dazu gehören Maßnahmen zur Verringerung der Vibrationsexposition
der Beschäftigten, wie z. B. die Einführung von Schichtarbeit oder die
Verlagerung von Vibrationsquellen in separate Bereiche.
● Persönliche Schutzausrüstung:
Dazu gehören Maßnahmen zur Verwendung von persönlicher
Schutzausrüstung, wie z. B. Handschuhe, Armstützen oder Sitzkissen.
Die Vibrationsschutzverordnung ist ein wichtiges Instrument zum Schutz der Beschäftigten vor den Gefahren durch Vibrationen am Arbeitsplatz. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Vibrationsschutzverordnung einzuhalten und die erforderlichen Maßnahmen zur Verringerung der Vibrationsexposition der Beschäftigten zu treffen.
Praktische Tipps für Arbeitgeber
Um die Vibrationsschutzverordnung rechtskonform umzusetzen, sollten Arbeitgeber folgende Tipps beachten:
● Die Gefährdungsbeurteilung sollte von einer
fachkundigen Person durchgeführt werden.
● Die Vibrationsschutzmaßnahmen sollten regelmäßig
überprüft und aktualisiert werden.
● Die Beschäftigten sollten über die Vibrationsschutzmaßnahmen
und die getroffenen Schutzmaßnahmen informiert werden.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen zur Vibrationsschutzverordnung finden Sie unter:
● LärmVibrationsArbSchV
● Technische Regeln für Vibrationen (TRV)
● Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
● Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Welche Gefahren durch Vibrationen bestehen?
Vibrationen können zu einer Reihe von Gesundheitsschäden führen, darunter:
● Erkrankungen des Bewegungsapparats:
Dazu gehören Bandscheibenvorfälle, Sehnenscheidenentzündungen
und Arthrose.
● Erkrankungen des Nervensystems:
Dazu gehören Kopfschmerzen, Schwindel und Schlafstörungen.
● Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems:
Dazu gehören Herzrhythmusstörungen und Bluthochdruck.
Wie können Vibrationsschutzmaßnahmen umgesetzt werden?
Die Umsetzung von Vibrationsschutzmaßnahmen kann sich je nach Art der Vibrationsquelle und der Art der Exposition unterscheiden. Zu den häufigsten Maßnahmen gehören:
● Verringerung der Vibrationsquelle:
Dies kann durch die Verwendung von vibrationsarmen Maschinen
und Geräten, die Absaugung von Vibrationsquellen oder die Optimierung
der Arbeitsabläufe erreicht werden.
● Verringerung der Vibrationsexposition der Beschäftigten:
Dies kann durch die Einführung von Schichtarbeit, die Verlagerung von
Vibrationsquellen in separate Bereiche oder die Verwendung von persönlicher
Schutzausrüstung erreicht werden.
Vibrationsschutzmaßnahmen sind wichtig, um die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten vor den Gefahren durch Vibrationen am Arbeitsplatz zu schützen.
Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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