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Samstag, 3. August 2024

Reha nach Arbeitsunfall

Rückkehr ins Berufsleben
... von Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Prävention, Entschädigung und Rehabilitation sind die drei Säulen im Leistungsangebot der gesetzlichen Unfallversicherung. Nach einem Arbeitsunfall erlangen eine mögliche Entschädigung und die Rehabilitation entscheidende Bedeutung. Besonders die Rehabilitation ist wichtig für die Rückkehr ins Berufsleben.

Wer muss die Unfallanzeige erstatten?
Jeder Arbeitsunfall (auch Wegeunfälle, Unfälle auf Dienstreisen) muss gemeldet werden, wenn verletzte Mitarbeiter mindestens drei Tage lang arbeitsunfähig sind. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Unfall an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zu melden. Massenunfälle und Arbeitsunfälle mit schweren Gesundheitsschäden oder tödlichen Folgen sind sofort zu melden (Telefon, Fax oder E-Mail). Arbeitnehmer sind gut beraten, die Unfallmeldung zu kontrollieren und im Zweifels selbst zu handeln.

Was gehört zu einer Unfallanzeige?
● Persönliche Daten des Verunfallten
● Beschreibung des Unfallhergangs
● Angaben zur Unfallzeit und zum Unfallort
● Namen von Zeugen
● Art und Umfang der Verletzungen
● Angaben zur ärztlichen Behandlung

Was bedeutet Rehabilitation?
Rehabilitation (kurz Reha: „Wiederherstellung“) umfasst nach einem Arbeitsunfall alle Schritte, den Verletzten wieder zurück ins Alltags- und Berufsleben zu führen. Dazu gehören alle Maßnahmen zur medizinischen Wiederherstellung, zur beruflichen Wiederbefähigung sowie der sozialen Wiedereingliederung. Das Ziel der Rehabilitation besteht darin, alle körperlichen, geistigen und seelischen Folgen des Unfalls möglichst vollständig zu überwinden. Deswegen müssen alle Reha-Maßnahmen auf die individuellen Bedürfnisse des Geschädigten abgestimmt werden. Für eine erfolgreiche Rehabilitation müssen sowohl die Reha-Bedürftigkeit als auch die Reha-Fähigkeit festgestellt werden.

Was sind Reha-Manager?
Rehabilitationsmanager (auch Reha-Manager oder Berufshelfer) unterstützen die Verletzten aktiv über den gesamten Zeitraum der Rehabilitation. Sie sind angestellt bei gesetzlichen Krankenkassen, Rentenversicherungsträgern, Berufsgenossenschaften oder anderen Sozialleistungsträgern sowie in Rehabilitationskliniken, bei privaten Reha-Dienstleistern oder in Einrichtungen beziehungsweise in Unternehmen, die betriebliches Gesundheitsmanagement anbieten. Reha-Manager sind speziell ausgebildete Fachkräfte.

Aufgaben eines Reha-Managers:

frühzeitig Kontakt mit Versicherten aufnehmen
die medizinische Rehabilitation gemeinsam mit
den Patienten, Ärzten und Therapeuten steuern
die dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern
und erforderliche Teilhabeleistungen planen

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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