Elektrische Betriebsmittel
... von Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Elektrischer Strom ist unsichtbar. Entsprechend vorsichtig sollen deshalb elektrische Geräte und stromführende Anlagen auf Beschädigungen überprüft werden. Bevor die Arbeit damit oder daran beginnt. Risikobewusstsein und wirksame Vorsichtsmaßnahmen sind unverzichtbar.
Welche Gefahren bestehen bei Strom?
Brände und Explosionen, elektrische Schläge und Verbrennungen, Spannungsüberschläge (Lichtbogen) und elektromagnetische Störungen sind Gefährdungen, die durch elektrischen Strom entstehen können.
Welche sind häufige technische Schäden?
● defekte Isolierungen
Abnutzung, Alterung oder mechanische Beschädigungen
● lockere Verbindungen
gelöste Verschraubungen, kalte Lötstellen, schwache Klemmen
● beschädigte Kabel und Leitungen
mechanische Abnutzung oder unsachgemäße Installation
● fehlerhafte Schutzvorrichtungen
defekte Sicherungen, Schalter und Überwachungsgeräte
● Überlastung
Betrieb über die Nennleistung hinaus oder zu viele Verbraucher
● Feuchtigkeit und Korrosion
Leckströme, Kurzschlüsse oder Isolationsfehler
● Mangelhafte Erdung
fehlende, beschädigte Erdungsleiter, ungeeignete Erdungselektroden
● Verschleiß
Elektrische Anlagen und Geräte unterliegen natürlichem Verschleiß
Welche gesundheitlichen Gefahren bestehen bei Strom?
Elektrischer Strom reizt Nerven und Muskeln. Durch diese Reizungen können Schädigungen entstehen: Krämpfe, Herzrhythmusstörungen, Taubheit, Lähmungen, Kribbeln, Gedächtnisverlust, Sprachstörungen, Koordinationsprobleme oder anhaltender Schmerz. Je nach Intensität und Dauer des elektrischen Reizes fallen die Schädigungen geringer oder stärker, kürzer oder länger bis dauerhaft aus.
Worauf bei Sichtkontrolle achten?
Offensichtliche Beschädigungen, mechanische Abnutzungen, zeitliche Verschleißerscheinungen oder Anzeichen unsachgemäßer Benutzung sollten bei einer Sichtkontrolle im Fokus liegen. Gehäuse (Überhitzungmale), Kabel und Stecker (Brüche, Abplatzungen, Lockerungen), beschädigte Isolierungen oder fehlende Schutzabdeckungen sollten Anlässe sein, elektrische Geräte und Anlagen nicht zu benutzen.
Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln
In Deutschland sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, elektrische Betriebsmittel regelmäßig überprüfen zu lassen. Diese Prüfungen (Sichtkontrollen, Funktionstests und Messungen) dürfen nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Sie sind sorgfältig zu dokumentieren. Geprüfte Betriebsmittel sind zu kennzeichnen.
Gefahren durch Privatgeräte
Werden Privatgeräte am Arbeitsplatz benutzt, müssen auch sie sicher sein. Das betrifft zum Beispiel Wasserkocher, elektrische Herde, Kaffeemaschinen, Smartphones, Laptops, Tablets oder Heizkissen. Arbeitgeber, die zulassen, dass beschädigte private Geräte am Arbeitsplatz verwendet werden, können dafür in Haftung genommen werden. Arbeitgeber sind gut beraten, klare Richtlinien für die Verwendung privater Geräte festzulegen und zu gewährleisten, dass auch die privaten Geräte den Vorschriften entsprechen und regelmäßig geprüft werden.
Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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