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Montag, 2. September 2024

Gesetzliche Krankenversicherung

Was sie leistet und was nicht
... Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist eine Sozialversicherung, die die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland sichert. Sie ist in Deutschland für alle gesetzlich krankenversicherten Personen Pflicht.

Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt keine Leistungen bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit. Für diese Fälle ist die Gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur die Kosten für die Behandlung von Krankheiten und Verletzungen, die nicht durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursacht wurden.

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für folgende Leistungen:

Versorgung mit Arzneimitteln:
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten
für die Versorgung mit verschreibungspflichtigen und nicht
verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.
Versorgung mit Heilmitteln:
Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten
für die Versorgung mit Heilmitteln wie Physiotherapie, Ergotherapie
oder Logopädie.
Versorgung mit Krankenhausbehandlung:
Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten
für die Krankenhausbehandlung.
Versorgung mit ärztlicher Behandlung:
Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten
für die ärztliche Behandlung durch einen Arzt oder eine Ärztin.
Versorgung mit Zahnbehandlung:
Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten
für die Zahnbehandlung.
Versorgung mit Schwangerschaftsvorsorge und Geburtshilfe:
Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für
die Schwangerschaftsvorsorge und Geburtshilfe.
Versorgung mit Rehabilitation:
Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten
für die Rehabilitation von Versicherten, die in ihrer Gesundheit
beeinträchtigt sind.
Versorgung mit Pflege:
Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten
für die Pflege von Versicherten, die in ihrer Selbstständigkeit
beeinträchtigt sind.

Leistungen, die nicht von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden!
Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nicht die Kosten für folgende Leistungen:

Kosten für kosmetische Behandlungen:
Kosten für kosmetische Behandlungen werden nicht von der
Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
Kosten für alternative Heilmethoden:
Kosten für alternative Heilmethoden werden nicht von der
Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, wenn sie nicht
wissenschaftlich anerkannt sind.
Kosten für Auslandsbehandlungen:
Kosten für Auslandsbehandlungen werden nicht von der
Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, wenn sie nicht
vom Arzt oder der Ärztin in Deutschland verordnet wurden.
Kosten für Behandlungen, die nicht medizinisch notwendig sind:
Kosten für Behandlungen, die nicht medizinisch notwendig sind,
werden nicht von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.

Weitere Informationen
Gesetzliche Vorschriften:
Die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung
sind im Gesundheitsgesetz (SGB V) geregelt.
Anspruchsvoraussetzungen:
Die Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen der Gesetzlichen
Krankenversicherung sind im Gesundheitsgesetz (SGB V) geregelt.
Formulare:
Die Formulare für die Beantragung von Leistungen der Gesetzlichen
Krankenversicherung können auf den Internetseiten der Krankenkassen
heruntergeladen werden.

Tipps für Versicherte!
Versicherte sollten sich bei Krankheit
an ihren Arzt oder ihre Ärztin wenden.
Versicherte sollten sich bei der Krankenkasse
über ihre Leistungen informieren.
Versicherte sollten die Unterlagen,
die für die Beantragung von Leistungen erforderlich
sind, sorgfältig aufbewahren.

Zusatzleistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung
Die Gesetzlichen Krankenkassen bieten zusätzlich zu den Pflichtleistungen auch eine Reihe von Zusatzleistungen an. Diese Leistungen sind freiwillig und müssen von den Versicherten zusätzlich zu den Pflichtbeiträgen bezahlt werden.

Zu den Zusatzleistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung gehören unter anderem:

Leistungen für Zahnersatz:
Die Gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur einen
Teil der Kosten für Zahnersatz. Zusatzleistungen der
Gesetzlichen Krankenkassen können die Kosten für Zahn-
ersatz reduzieren.
Leistungen für Krankenzusatzversicherungen:
Die Gesetzlichen Krankenkassen bieten verschiedene
Krankenzusatzversicherungen an, die die Leistungen der
Gesetzlichen Krankenversicherung ergänzen.
Leistungen für Auslandsreisen:
Die Gesetzlichen Krankenkassen bieten Auslandsreise-
krankenversicherungen an, die die Kosten für medizinische
Behandlungen im Ausland übernehmen.

Weitere Informationen
Informationen zu den Zusatzleistungen der Gesetzlichen
Krankenversicherung:
Die Gesetzlichen Krankenkassen bieten auf ihren
Internetseiten Informationen zu den Zusatzleistungen an.
Vergleich von Zusatzleistungen:
Die Verbraucherzentrale bietet einen Vergleich von
Zusatzleistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung an.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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