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Dienstag, 29. Oktober 2024

Haben Sie das gehört?

Schutz vor Lärm am Arbeitsplatz
... von Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Am Arbeitsplatz kann Lärm schon sehr belastend werden. Stress, Konzentrationsschwierigkeiten und gesundheitliche Schäden bleiben bei einer Dauerbelastung durch Lärm nicht aus. Hörschäden sind da nicht die einzigen Mitnahmeeffekte. Die gute Nachricht ist, gegen Lärmbelästigung kann man sich schützen.

Die Quellen der Lärmbelästigung
Zuerst sollten Sie die Quelle einer Lärmbelästigung finden. Die Kulisse eines Großraumbüros, Straßenlärm, Baulärm, laute Maschinen und Anlagen, häufige Signale, aber auch Kollegen, Kunden, Telefonate oder Freisprecheinrichtungen können großen Lärm erzeugen. Und da ist die Liste noch nicht zu Ende. Sind die Lärmquellen einmal identifiziert, können Sie dagegen Abhilfe schaffen.

Nutzen Sie persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Gehörschutz
Ohrstöpsel sind bequem zu tragen. Beachten Sie die verschiedenen
Arten: Schaumstoff-, Silikon-, Gummi-, Baumwolle, Edelmetall-,
Kunststoff-, Wachsstöpsel.
Gehörschutzkapseln bieten einen höheren Schutz als Ohrstöpsel.
Sie sind deswegen besonders für sehr laute Umgebungen geeignet.
Schallschutzkabinen können in lauten Büros oder Werkstätten installiert
werden. Sie reduzieren den Lärmpegel wirksam, ohne dass ein Gehör-
Schutz getragen werden muss.

Technische Maßnahmen
Lärmdämmung
Schallschutzmatten reduzieren unter Maschinen oder an Wänden den
Lärm sehr stark.
Schallschutzvorhänge sind besonders in offenen und lauten Arbeits-
umgebungen nützlich.
Lärmarme Geräte und moderne Maschinen senken bereits durch ihre
Bauart den eigenen Lärmpegel deutlich.

Organisatorische Maßnahmen
Arbeitszeitregelungen
Schichtarbeit bietet die Möglichkeit, die Arbeitszeiten zu wechseln. So
kann die Exposition gegenüber Lärm deutlich minimiert werden.
Regelmäßige Pausen ermöglichen den Ohren eine Erholung.

Räumliche Trennung
Lärmzonen schaffen spezielle Distanzbereiche für laute Arbeiten. Damit
ist es möglich, andere Bereiche ruhig zu halten.

Verhaltensregeln
Kommunikation
Führen Sie Besprechungen ausnahmslos in vom Lärm abgeschirmten
ruhigen Räumen durch. Anderenfalls tritt ein sich gegenseitig verstärkender
Effekt ein.
Schalten Sie nicht benötigte Geräte (Lärmquellen) aus, um den Geräusch-
pegel wirksam zu senken.

Rücksichtnahme
Sprechen Sie offen mit Ihren Kollegen darüber, den Lärmpegel zu senken.

Rechtliche Rahmenbedingungen
Arbeitsschutzgesetz
Gesetzliche Vorgaben informieren über die gesetzlichen Maßgaben zum
Schutz vor Lärmbelästigung am Arbeitsplatz. Das Arbeitsschutzgesetz
(ArbSchG) und die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
(LärmVibrationsArbSchV) sind die bestimmenden Vorschriften.

Betriebsrat
Wenden Sie sich an Ihren Betriebsrat, wenn Sie meinen, dass die Lärm-
belästigung nicht ausreichend adressiert wird.

Gesundheitliche Vorsorge
Regelmäßige Untersuchungen
Regelmäßige Hörtests sind unverzichtbar, um möglichst frühzeitig Hör-
schäden zu erkennen.
Nutzen Sie Entspannungstechniken zur Stressbewältigung wie Yoga oder
Meditation. Und sorgen Sie für ausreichend viel und erholsamen Schlaf.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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