Was ist eine Anlagensicherheitsverordnung?
... Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist eine Verordnung, die den sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln regelt. Sie gilt für alle Arbeitsmittel, die in Betrieb genommen werden, einschließlich Maschinen, Geräte, Anlagen, Werkzeuge, Betriebsstoffe und Arbeitsstoffe.
Ziele der Betriebssicherheitsverordnung
Das Ziel der Betriebssicherheitsverordnung ist es, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu gewährleisten.
Pflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, folgende Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu gewährleisten:
● Eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen:
Der Arbeitgeber muss ermitteln, ob und in welchem Umfang
seine Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln gefährdet sind.
● Maßnahmen zur Verringerung der Gefährdungen zu treffen:
Der Arbeitgeber muss Maßnahmen ergreifen, um die Gefährdungen
für die Beschäftigten so weit wie möglich zu verringern.
● Die Beschäftigten über die Gefährdungen
und die getroffenen Maßnahmen zu unterweisen:
Der Arbeitgeber muss die Beschäftigten über die Gefährdungen
und die getroffenen Maßnahmen unterweisen.
Anforderungen an Arbeitsmittel
Arbeitsmittel müssen so beschaffen sein, dass sie sicher und betriebssicher verwendet werden können. Dazu müssen sie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Prüfungen von Arbeitsmitteln
Arbeitsmittel müssen in regelmäßigen Abständen geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie weiterhin sicher und betriebssicher sind.
Was ist eine Anlagensicherheitsverordnung?
Die Anlagensicherheitsverordnung (AnlagenSichV) ist eine Verordnung, die den sicheren Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen regelt. Sie gilt für Anlagen, die mit gefährlichen Stoffen oder Energien betrieben werden, einschließlich Druckanlagen, Dampfkesselanlagen, Aufzugsanlagen und explosionsgefährdeten Anlagen.
Ziele der Anlagensicherheitsverordnung
Das Ziel der Anlagensicherheitsverordnung ist es, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten und der Allgemeinheit bei der Verwendung von überwachungsbedürftigen Anlagen zu gewährleisten.
Pflichten des Betreibers
Der Betreiber einer überwachungsbedürftigen Anlage ist verpflichtet, folgende Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten und der Allgemeinheit zu gewährleisten:
● Eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen:
Der Betreiber muss ermitteln, ob und in welchem Umfang
seine Beschäftigten und die Allgemeinheit bei der Verwendung
der Anlage gefährdet sind.
● Maßnahmen zur Verringerung der Gefährdungen zu treffen:
Der Betreiber muss Maßnahmen ergreifen, um die Gefährdungen
für die Beschäftigten und die Allgemeinheit so weit wie möglich
zu verringern.
● Die Anlage instand zu halten und zu warten:
Der Betreiber muss die Anlage in einem betriebssicheren Zustand halten
und sie regelmäßig instand halten und warten.
● Die Anlage von einem Sachkundigen prüfen zu lassen:
Der Betreiber muss die Anlage von einem Sachkundigen prüfen lassen,
um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen der Anlagensicherheits-
verordnung entspricht.
Anforderungen an überwachungsbedürftige Anlagen
Überwachungsbedürftige Anlagen müssen so beschaffen sein, dass sie sicher und betriebssicher betrieben werden können. Dazu müssen sie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Prüfungen von überwachungsbedürftigen Anlagen
Überwachungsbedürftige Anlagen müssen in regelmäßigen Abständen von einem Sachkundigen geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie weiterhin sicher und betriebssicher sind.
Ähnlichkeiten und Unterschiede zwischen Betriebssicherheitsverordnung und Anlagensicherheitsverordnung
Die Betriebssicherheitsverordnung und die Anlagensicherheitsverordnung haben einige Gemeinsamkeiten, aber auch einige Unterschiede.
Gemeinsamkeiten:
● Beide Verordnungen zielen darauf ab,
die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten
und der Allgemeinheit zu gewährleisten.
● Beide Verordnungen enthalten Anforderungen an
die Beschaffenheit, den Betrieb und die Prüfung
von Arbeitsmitteln und Anlagen.
Beide Verordnungen enthalten Pflichten für Arbeitgeber und Betreiber.
Unterschiede:
● Die Betriebssicherheitsverordnung gilt für alle Arbeitsmittel,
während im Unterschied dazu die Anlagensicherheitsverordnung
nur für überwachungsbedürftige Anlagen gilt.
● Die Betriebssicherheitsverordnung enthält allgemeine Anforderungen
an die Sicherheit von Arbeitsmitteln, während die Anlagensicherheitsverordnung
spezielle Anforderungen an die Sicherheit von Anlagen mit gefährlichen
Stoffen oder Energien enthält.
● Die Betriebssicherheitsverordnung enthält keine Anforderungen
an die Prüfung von Arbeitsmitteln durch einen Sachkundigen,
während die Anlagensicherheitsverordnung dies vorschreibt.
Die Betriebssicherheitsverordnung und die Anlagensicherheitsverordnung sind wichtige Rechtsvorschriften. Sie sollen den sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln und Anlagen gewährleisten. Arbeitgeber sowie Betreiber von Arbeitsmitteln und Anlagen sind verpflichtet, die Anforderungen dieser Verordnungen zu erfüllen.
Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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