Suchen

Mittwoch, 2. Oktober 2024

Was macht ein Arbeitsschutzausschuss?

Zusammensetzung und Aufgaben

... von Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist ein Gremium, das in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten eingerichtet werden muss.

Er hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung im Betrieb zu beraten und die Zusammenarbeit der im Betrieb verantwortlichen Stellen zu sichern.

Zusammensetzung
Der ASA besteht aus folgenden Mitgliedern:

dem Arbeitgeber oder ein von ihm Beauftragter;
zwei Mitgliedern des Betriebsrats oder Personalrats;
dem Betriebsarzt;
der Fachkraft für Arbeitssicherheit;
dem Sicherheitsbeauftragten.

Aufgaben
Die Aufgaben des ASA sind in der DGUV-Vorschrift 2 geregelt. Zu den wichtigsten Aufgaben gehören:

Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers
und der Beschäftigten bei allen Fragen des Arbeitsschutzes;
Mitwirkung bei der Planung und Umsetzung
von Maßnahmen zur Unfallverhütung und Gesundheitsförderung;
Überwachung der Einhaltung
der Arbeitsschutzvorschriften;
Mitwirkung bei der Durchführung
von Betriebsbegehungen;
Unterstützung des Arbeitgebers
bei der Unfalluntersuchung.

Beratung und Unterstützung
Der ASA ist ein Beratungsgremium für den Arbeitgeber und die Beschäftigten. Er berät den Arbeitgeber bei allen Fragen des Arbeitsschutzes, wie z. B. der Erstellung eines Arbeitsschutzkonzepts, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder der Umsetzung von Änderungen in der Arbeitsorganisation. Der ASA unterstützt auch die Beschäftigten bei der Wahrnehmung ihrer Rechte im Bereich des Arbeitsschutzes.

Mitwirkung bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen
Der ASA hat ein Mitwirkungsrecht bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Unfallverhütung und Gesundheitsförderung. Er kann Vorschläge zur Verbesserung des Arbeitsschutzes unterbreiten und die Umsetzung der Maßnahmen kontrollieren.

Überwachung der Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften
Der ASA hat die Aufgabe, die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften im Betrieb zu überwachen. Er kann den Arbeitgeber auf Verstöße gegen die Arbeitsschutzvorschriften hinweisen und Maßnahmen zur Beseitigung dieser Verstöße fordern.

Mitwirkung bei der Durchführung von Betriebsbegehungen
Der ASA kann an Betriebsbegehungen teilnehmen, um die Arbeitsbedingungen im Betrieb zu beurteilen. Er kann den Arbeitgeber auf Gefahrenquellen hinweisen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren fordern.

Unterstützung des Arbeitgebers bei der Unfalluntersuchung
Der ASA kann den Arbeitgeber bei der Untersuchung von Arbeitsunfällen unterstützen. Er kann Informationen über die Umstände des Unfalls sammeln und Vorschläge zur Vermeidung weiterer Unfälle unterbreiten.

Der Arbeitsschutzausschuss ist ein wichtiges Gremium für den Arbeitsschutz in Betrieben. Er trägt dazu bei, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
______________________________________