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Donnerstag, 31. Oktober 2024

Winterdienst nur mit Ausrüstung

Arbeitgeber sind verantwortlich

... von Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. In manchen Betrieben verpflichten die Arbeitgeber oder Vorgesetzten ihre Mitarbeiter, den Winterdienst zu leisten. Das bedeutet, die Beschäftigten sollen mit Schaufeln und Besen auf den Verkehrsflächen Schnee räumen, Eis entfernen und Sand streuen. Aber ist dafür auch eine bestimmte Arbeitskleidung vorgeschrieben?

Nach dem Gesetz sind Arbeitgeber für die Sicherheit und für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz. verantwortlich. Das gilt natürlich auch für Einsätze im Winterdienst. Paragraf 23 der DGUV-Vorschrift 1 ist die bindende Regel.

Der Schutz vor Kälte und Nässe sowie die bessere Sichtbarkeit in der Dunkelheit sind in Sachen Schutzbekleidung für den Winterdienst die entscheidenden Kriterien. Arbeitgeber müssen für eine angemessene Arbeitskleidung sorgen. Dazu gehören zum Beispiel gefütterte Arbeitshandschuhe, festes Schuhwerk, ein Faserpelz mit Regenhaut und Warnkleidung in der
passenden Klasse für eine gute Sichtbarkeit in der Dunkelheit.

Mal eben mit den normalen Büro-Klamotten Winterdienst leisten zu wollen, ist keine gute Idee – weder für den Arbeitgeber noch für den Arbeitnehmer.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de

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