Meldung an den Arbeitgeber
... Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Wenn Sie an einem Feiertag arbeitsunfähig sind, müssen Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich informieren. Dies gilt auch, wenn Sie an einem Brückentag oder einem anderen Tag, der nicht als Feiertag gilt, aber in der Regel nicht gearbeitet wird, krank werden.
Wie melde ich mich krank?
Die übliche Art, sich krank zu melden, ist ein Anruf bei Ihrem Arbeitgeber. Sie können sich auch per E-Mail oder Brief krank melden. In der Regel ist es ausreichend, wenn Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des nächsten Arbeitstages melden.
Und nein, der Arzt informiert den Arbeitgeber nicht über die Krankschreibung, wenn das auch bereits die Krankenkasse tut. Die Krankenkasse übermittelt dem Arbeitgeber lediglich den Namen der versicherten Person, den Beginn und das Ende der Arbeitsunfähigkeit. Der Arzt darf keine Angaben über die Diagnose oder die Behandlung machen. Die Krankmeldung ist ein privater Brief zwischen Arzt und Patient. Der Arzt ist verpflichtet, die Schweigepflicht zu wahren. Dies gilt auch für die Krankenkasse. Die Krankenkasse darf nur die Daten übermitteln, die für die Berechnung des Krankengeldes erforderlich sind.
Wenn der Arbeitgeber mehr Informationen über die Krankheit des Arbeitnehmers benötigt, kann er den Arbeitnehmer direkt fragen. Der Arbeitnehmer ist jedoch nicht verpflichtet, diese Informationen zu geben.
Ausnahmen
In bestimmten Fällen ist der Arzt verpflichtet, den Arbeitgeber über die Krankschreibung zu informieren. Dies gilt zum Beispiel für:
● Ansteckende Krankheiten:
Wenn der Arbeitnehmer an einer ansteckenden
Krankheit leidet, ist der Arzt verpflichtet, den Arbeitgeber
zu informieren. So kann der Arbeitgeber andere
Mitarbeiter vor einer Ansteckung schützen.
● Berufskrankheiten:
Wenn der Arbeitnehmer an einer Berufskrankheit leidet,
ist der Arzt verpflichtet, den Arbeitgeber zu informieren.
So kann der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um die
Entstehung weiterer Berufskrankheiten zu verhindern.
● Arbeitsunfälle:
Wenn der Arbeitnehmer sich bei der Arbeit verletzt,
ist der Arzt verpflichtet, den Arbeitgeber zu informieren.
So kann der Arbeitgeber die Unfallkosten geltend machen.
Was muss ich mitteilen?
In Ihrer Krankmeldung sollten Sie folgende Angaben machen:
● Ihren Namen
● Ihre Abteilung
● Ihren Arbeitsbeginn
● den Grund Ihrer Arbeitsunfähigkeit
● die voraussichtliche Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit
Was passiert, wenn ich mich nicht melde?
Wenn Sie sich nicht krank melden, kann Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Abmahnung aussprechen. In schweren Fällen kann es sogar zu einer Kündigung kommen.
Unfall, Erkältung, Ansteckung
Die Gründe für eine Arbeitsunfähigkeit an Feiertagen sind vielfältig. Es kann sich um einen Unfall, eine Erkältung oder eine Ansteckung handeln.
Unfall
Wenn Sie sich an einem Feiertag bei der Arbeit verletzen, müssen Sie Ihren Arbeitgeber ebenfalls unverzüglich informieren. In diesem Fall sollten Sie auch die Polizei verständigen.
Erkältung
Eine Erkältung ist eine häufige Ursache für eine Arbeitsunfähigkeit. Wenn Sie an einem Feiertag krank werden, sollten Sie sich ausruhen und viel trinken.
Ansteckung
Wenn Sie an einem Feiertag an einer ansteckenden Krankheit erkranken, sollten Sie Ihren Arbeitgeber ebenfalls informieren. So kann er andere Mitarbeiter vor einer Ansteckung schützen.
Wenn Sie an einem Feiertag arbeitsunfähig sind, müssen Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich informieren. In der Krankmeldung sollten Sie den Grund Ihrer Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer angeben.
Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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