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Mittwoch, 12. Februar 2025

Gegen das Leben

62 Prozent deutsche Tatverdächtige
... von Heiko Wruck
BERICHT

Als PDF lesen. Lassahn/gc. Straftaten gegen das Leben werden in Deutschland als schwere Verbrechen eingestuft. Der Begriff „Kapitalverbrechen“ findet im deutschen Recht keine Anwendung. Auch nicht bei Mord, der als schwerstes Verbrechen eingestuft wird.

Zu den Straftaten gegen das Leben gehören neben der Mordtat ebenfalls Abtreibung, fahrlässige Tötung oder der Totschlag. Die Tötung auf Verlangen gehört ebenfalls zu dieser Deliktgruppe. Im Jahr 2023 wurden zusammengenommen 3.083 Straftaten gegen das Leben begangen. Insgesamt wurden dafür 3.735 Tatverdächtige ermittelt. Das sind 0,82 Verdachtsfälle pro Kopf. Tatverdächtige sind Beschuldigte, aber noch keine Täter. Ihre Täterschaft wird erst vor Gericht festgestellt oder auch nicht. Von diesen Verdachtsfällen waren 37,96 % (1.418) nichtdeutsche Beschuldigte. Bleibt ein Rest von 62,04 % (2.317).

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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