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Sonntag, 16. Februar 2025

Verdacht auf Mord

Rund 57 Prozent deutsche Beschuldigte
... von Heiko Wruck
BERICHT

Als PDF lesen. Lassahn/gc. Mord nach § 211 StGB bedeutet, dass bestimmte Mordmerkmale (oder eines davon) erfüllt sein müssen. Dazu zählen:

Mordlust
Befriedigung des 
Geschlechtstriebs
Habgier
Niedrige
Beweggründe
Heimtücke
Grausamkeit
Gemeingefährliche
Mittel
Ermöglichung einer
anderen Straftat
Verdeckung einer
anderen Straftat

Im Jahr 2023 wurden diesen Kriterien entsprechend insgesamt 704 Mordfälle mit 824 Tatverdächtigen ermittelt. Von diesen Tatverdächtigten waren 355 nichtdeutsche Beschuldigte. Das entspricht einer Quote von 43,08 Prozent. Tatverdächtige oder Beschuldigte sind noch keine Täter. Die Tat muss erst im Einzelfall nachgewiesen und vor Gericht festgestellt werden. Den nichtdeutschen Tatverdächtigen steht damit ein Rest von 56,92 Prozent (469) gegenüber. Damit stellten in dieser Deliktgruppe die Deutschen die deutlich größere Gruppe von Mord-Tatverdächtigen.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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