Deutsche Beschuldigte bei 76,32 Prozent
... von Heiko Wruck
BERICHT
Als PDF lesen. Lassahn/gc. Der Kauf und Verkauf, das Führen und der Besitz von Schusswaffen unterliegen in Deutschland strikten Regeln und strengen Vorschriften. Verstöße dagegen werden konsequent geahndet.
Der Diebstahl nach § 242 StGB ist zunächst „nur“ eine Vermögensstraftat. Er beschreibt die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache mit der Absicht, sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. In diesem Fall betrifft es Schusswaffen, für deren Diebstahl nicht in ein Gebäude, eine Waffenkammer oder in ein gesichertes Behältnis eingebrochen wurde beziehungsweise der Diebstahl unter Mitführen oder Anwendung von Waffen erfolgte.
Das wäre dann ein sogenannter schwerer Diebstahl (§ 243 StGB) oder Diebstahl mit Waffen (§ 244 StGB). Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 81 Fälle von einfachem Diebstahl von Schusswaffen polizeilich festgestellt. Bei diesen Fällen wurden insgesamt 38 Tatverdächtige ermittelt. Davon waren 9 Nichtdeutsche (23,68 Prozent). 76,32 Prozent der Beschuldigten waren der Polizeilichen Kriminalstatistik 2023 zufolge Deutsche (29). Der einfache Diebstahl von Schusswaffen kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Auch der Versuch des Diebstahls einer Schusswaffe ist strafbar.
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