Deutsche Beschuldigte über 60 Prozent
... von Heiko Wruck
BERICHT
Als PDF lesen. Lassahn/gc. Eine Vergewaltigung ist ein schweres Sexualdelikt. Sie kann mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu fünfzehn Jahren oder mehr in besonders schweren Fällen bestraft werden.
Die Absätze 6, 7 und 8 des § 177 StGB definieren ansteigend die besondere Schwere von Vergewaltigungsfällen: zum Beispiel besondere Erniedrigung, Gewaltandrohung, Gewaltausübung, gemeinschaftliche Tat mit anderen Personen, Mitführen von Waffen und gefährlichen Werkzeugen, Verwendung von Waffen, schwere Misshandlung, Lebensgefahr. Nach dieser Einordnung erfolgt die Zuordnung der Schwere der Strafe. Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 11.633 Vergewaltigungsfälle mit zusammen 9.839 Tatverdächtigen erfasst. Von diesen Tatverdächtigen waren 3.678 nichtdeutsche Beschuldigte (37,38 %). Das bedeutet, dass 62,62 % deutsche Tatverdächtige (6.161) in der Bilanz unterm Strich stehen. Tatverdächtige oder Beschuldigte sind keine Täter. Die Täterschaft wird erst von einem Gericht auf der Grundlage der staatsanwaltlichen Ermittlungen festgestellt. Für jeden einzelnen Tatverdächtigen gilt die Unschuldsvermutung.
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