53,45 Prozent deutsche Tatverdächtige
... von Heiko Wruck
BERICHT
Als PDF lesen. Lassahn/gc. Auch der unbarer Zahlungsmittel passiert häufiger als vermutet. Unbare Zahlungsmittel sind zum Beispiel Kreditkarten, Debitkarten, Prepaidkarten, Schecks, Gutscheine oder Geschenkkarten.
Im Jahr 2023 wurden nach Angaben des Bundeskriminalamtes in Deutschland in 33.677 Fällen unbare Zahlungsmittel gestohlen. Für diese Vorgänge wurden insgesamt 2.975 Tatverdächtige ermittelt. Davon waren 1.385 nichtdeutsche Beschuldigte (46,55 Prozent). Damit lag der Anteil der deutschen Tatverdächtigen in dieser Deliktgruppe bei 53,45 Prozent (1.590). Für alle Tatverdächtigen gilt die Unschuldsvermutung solange, bis ein Gericht die individuelle Schuld des Beschuldigten festgestellt hat.
Unbare Zahlungsmittel ermöglichen es Kriminellen, größere Beträge zu stehlen und zu übertragen, als es mit Bargeld möglich wäre. Einige kriminelle Aktivitäten können durch den Einsatz von Software automatisiert werden, was die Effizienz und das Ausmaß der kriminellen Handlungen mit unbaren Zahlungsmitteln erhöhen kann. Kriminelle können durch Phishing-Angriffe oder Betrug Zugang zu sensiblen Informationen erhalten, die es ihnen ermöglichen, unbare Zahlungsmittel zu stehlen.
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