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Samstag, 5. April 2025

Feuer mit Vorsatz

Deutsche Beschuldigte bei 83,93 Prozent
... von Heiko Wruck
BERICHT

Als PDF lesen. Lassahn/gc. Im Jahr 2023 ermittelte in Deutschland die Polizei in 8.769 Fällen von vorsätzlicher Brandstiftung. Dabei wurden insgesamt 2.470 Tatverdächtige ermittelt. Davon waren 397 nichtdeutsche Beschuldigte. Das entspricht einem Anteil von 16,07 Prozent. Der Anteil von 2.073 deutschen Tatverdächtigen entspricht damit 83,93 Prozent.

Für alle Tatverdächtigen gilt die Unschuldsvermutung, bis in einem rechtsstaatlichen Verfahren von einem ordentlichen Gericht, die individuelle Schuld festgestellt wurde. Vorsätzliche Brandstiftung ist eine Straftat, bei der jemand vorsätzlich einen Brand legt oder eine Brandgefahr herbeiführt. Dies umfasst auch das absichtliche Inbrandsetzen von Gebäuden, Fahrzeugen, Waldflächen oder anderen Gegenständen. Die Tat muss mit einem Vorsatz begangen werden. Das heißt, der Täter muss sich der Gefahr bewusst sein und diese billigend in Kauf nehmen oder beabsichtigen.

In Deutschland wird Brandstiftung nach den §§ 306 bis 306f des Strafgesetzbuches (StGB) geahndet: Schwere Brandstiftung (§ 306a StGB - bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe); Brandstiftung (§ 306 StGB - sechs Monate bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe); Fahrlässige Brandstiftung (§ 306d StGB - ohne Vorsatz, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Besonders schwere Fälle der Brandstiftung (§ 306b StGB) umfassen Fälle, bei denen durch die Brandstiftung Menschen getötet oder schwer verletzt werden. Die Strafe beträgt von fünf bis zu fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe. Brandstiftung mit Todesfolge (§ 306c StGB): Wenn durch die Brandstiftung ein Mensch getötet wird, beträgt die Strafe mindestens zehn Jahre Freiheitsstrafe oder lebenslange Freiheitsstrafe. Zusätzlich zu den strafrechtlichen Konsequenzen können Täter auch zivilrechtlich haftbar gemacht werden, um den entstandenen Schaden zu ersetzen.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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